Ein Lkw und querstehende Unfallautos in der Limburger City: Bei der Lkw-Attacke mit einem zuvor gekaperten Lastwagen wurden im Oktober 2029 insgesamt 18 Menschen verletzt. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

Revisionsprozess geht zu Ende

Lkw-Attacke in Limburg: Gericht bestätigt Urteil

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Im erneuten Prozess um die Lastwagen-Attacke in Limburg hat das Landgericht eine neunjährige Haftstrafe für den Angeklagten bestätigt.

Mehr als zwei Jahre nach der Lkw-Attacke im hessischen Limburg ist ein Mann unter anderem wegen versuchten Mordes erneut zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Limburger Landgericht ordnete am Montag in dem neu aufgerollten Prozess auch die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an.

Bereits im November 2020 hatte eine andere Strafkammer des Gerichts für den damals 33-Jährigen dieselbe Strafe ausgesprochen. Ein Revisionsbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe machte aber die neue Verhandlung erforderlich.

18 Menschen bei Lkw-Attacke in Limburg verletzt

Das Landgericht sah es am Montag abermals als erwiesen an, dass der aus Syrien stammende Angeklagte im Oktober 2019 absichtlich mit einem gekaperten Lastwagen an einer Ampelkreuzung in Limburg stehende Autos gerammt und zusammengeschoben hatte. 18 Menschen waren dabei verletzt worden und es entstand ein erheblicher Sachschaden.

Verhandlung Lkw-Attacke Limburg (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance/dpa/dpa/POOL | Thomas Frey)
Auf diesem Archivbild aus 2020 wartet der damals 33-jährige Angeklagte auf den Verhandlungsbeginn.

Die zunächst urteilenden Limburger Richter sahen 2020 zwei Mordmerkmale als verwirklicht an: Heimtücke und den Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels. Dass der Angeklagte heimtückisch gehandelt habe, habe das Gericht aber nicht tragfähig begründet, stellte später der BGH in der Revision fest und hob das Urteil teilweise auf.

Ist der Angeklagte wirklich heimtückisch vorgegangen?

Die grundsätzliche Verurteilung wegen versuchten Mordes unter anderem in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und besonders gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr ließen die obersten Richter unangetastet. Aufgabe des Limburger Gerichts war es nun, noch einmal im Detail zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen speziell für das Mordmerkmal der Heimtücke wirklich vorlagen - was die Kammer am Montagvormittag bejahte.

Im Einzelnen ging es darum, ob der Angeklagte bei seinem Handeln erkannte, dass er die Arg- und Wehrlosigkeit der an der Ampel wartenden Autofahrer für seine Tat ausnutzte. Dass die Anklagevertreterin dem Angeklagten dies unterstellte, nannte der Verteidiger "fast schon bösartig". Er bezweifelte, dass sein Mandant habe erkennen können, was auf ihn zukäme.

Lkw-Attacke unter Drogeneinfluss vollzogen

Das Gericht folgte jedoch der Ansicht von Staatsanwaltschaft und erster Instanz. Am Anfang des Strafprozesses hatte der als vermindert schuldfähig geltende Angeklagte unter anderem ausgesagt, er leide unter Erinnerungslücken und traumatischen Erlebnissen in seiner Heimat. Außerdem hatte er erklärt, kurz vor der Unfallfahrt einen Joint mit extrem starker Wirkung geraucht zu haben.

Vor der Urteilsverkündung sagte er, er wolle sich für alles entschuldigen, was geschehen sei. Das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte bereits an, erneut in Revision gehen zu wollen.

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SWR