Opfer starb an Verletzungen

Acht Jahre Haft: Mann stach auf Genitalien seines Nachbarn ein

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Das Landgericht Koblenz hat einen 45-Jährigen aus Michelbach im Kreis Altenkirchen wegen tödlicher Stiche in die Genitalien seines Nachbarn verurteilt. Er muss für acht Jahre ins Gefängnis.

Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das zuständige Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juli vergangenen Jahres seinen 74-jährigen Nachbarn aus Eifersucht mit einem Messer attackiert hatte.

Laut Urteil glaubte der Täter, dass sein Nachbar ein sexuelles Verhältnis mit seiner Freundin hatte, was aber nicht stimmte. Dennoch hatte er dem Opfer zuerst gedroht, ihn dann geschlagen und später mit einem Messer tödlich verletzt.

Opfer in Michelbach verblutete an Stichverletzungen

Mit dem Messer stach der 45-Jährige vor allem auf die Genitalien des Opfers ein. Ein Stich traf die große Beinvene, wodurch der Mann verblutete. Die Staatsanwaltschaft klagte den Fall ursprünglich als Mord an. Das Landgericht stufte ihn jedoch schon zu Beginn des Prozesses als wahrscheinliche Körperverletzung mit Todesfolge ein.

Landgericht überzeugt: Täter wollte Opfer nur an Genitalien verletzen

Denn die Kammer hatte Zweifel am Tötungsvorsatz. Da sich der Angeklagte nach der Tat um die Rettung des Opfers bemühte, gingen die Richter davon aus, dass er bei der Tat lediglich beabsichtigte, sein Opfer im Genitalbereich zu verletzen. Er habe ihm einen Denkzettel verpassen wollen.

Urteil am Landgericht Koblenz noch nichts rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte gegenüber dem SWR an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen.

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