Die Kita hatte den Eltern den Betreuungsvertrag nach Angaben des Gerichts fristgerecht mit drei Monaten Vorlauf gekündigt, aber nicht gesagt warum. Die Eltern hatten daraufhin geklagt. Der Wechsel der Kita stelle eine erhebliche Belastung für die Kinder dar, so ihre Begründung. Dem folgte das Gericht nicht. Eine private Kita dürfe die Betreuung frei gestalten und entsprechende Klauseln in ihren allgemeinen Vertragsbedingungen unterbringen, so die Richter. Einzig willkürlich dürfe die Kündigung nicht sein.
Vorwurf: Kinder sollen Erzieherinnen verletzt haben
Nach Angaben des Gerichts hatte die Kita im Verfahren angegeben, dass die Kinder in der Betreuung nicht mehr tragbar gewesen seien. So hätten sie teilweise Erzieherinnen durch Schläge, Tritte, Bisse und Haare ziehen verletzt und andere Kinder terrorisiert, hieß es. Auf Ermahnungen hätten die Kinder der Kläger teilweise mit Worten wie "Halt dein Maul" und "Ich bringe dich um" reagiert.
Die Situation sei so eskaliert, dass im Oktober 2021 alle Erzieherinnen der Gruppe mit der eigenen Kündigung gedroht hätten. Daraufhin sei der Betreuungsvertrag mit den Eltern gekündigt worden. Allein deswegen sei die Kündigung auch nicht willkürlich gewesen, so das Gericht.
Verhältnis zwischen Kindertagesstätte und Eltern ebenso problematisch
Die Eltern seien an einer Zusammenarbeit mit der Kita, um den Fall zu klären, nicht interessiert gewesen, heißt es vom Landgericht. Die Mutter selbst sei "verbal aggressiv" aufgetreten. Das Verhältnis sei gestört gewesen, so die Kita laut Gericht. Die Kommunikation zwischen der Kita und der Mutter sei "offensichtlich problematisch", so das Gericht. Die von der Mutter verfassten Schreiben seien von Vorwürfen und der Ankündigung rechtlicher Konsequenzen geprägt gewesen.
Eltern bestreiten die Vorwürfe
Die betroffenen Eltern ließen über ihren Anwalt auf SWR-Anfrage mitteilen, dass sie die Vorwürfe gegen sie bestreiten. Die Aussagen, die ihre Kinder nach Angaben der Kita getroffen haben sollen, weisen sie dem Schreiben zufolge ausdrücklich zurück. Ebenso wird die Behauptung, die Kinder hätten sich aggressiv oder unhöflich verhalten, bestritten. Das Gericht habe keine Beweisaufnahme durchgeführt, sondern sich lediglich auf Behauptungen gestützt, heißt es. Der Anwalt teilte darüber hinaus mit, dass gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt worden sei.