Der YouTuber aus Berlin machte der Koblenzer Polizei und der Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe. In einem seiner Videos behauptete er im Oktober 2020 zum Beispiel, Polizei und Staatsanwaltschaft leisteten gemeinsame "Verschwörungsarbeit", um die Produzenten von Kinderpornographie zu schützen.
Angeblicher Missbrauch an Koblenzer Kita
Hintergrund war der Vorwurf einer Mutter, die vor gut zwei Jahren im Internet behauptet hatte, ihre damals vier Jahre alte Tochter sei in einer Koblenzer Kita missbraucht worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall ermittelt, aber nach eigenen Angaben keine ausreichenden Hinweise auf einen Missbrauch des Kindes gefunden. Darauf hatte sie das Verfahren gegen die Kita eingestellt.
Shitstorm in den sozialen Medien
Im Anschluss häuften sich in sozialen Medien wie YouTube Vorwürfe gegen die Koblenzer Staatsanwaltschaft und gegen die Polizei. Innerhalb weniger Tage kam es zu einem internationalen Shitstorm. Dabei erhielten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Koblenzer Kita Morddrohungen oder wurden massiv beleidigt. Der des Missbrauchs beschuldigter Erzieher erhielt Polizeischutz und kam später in psychologische Behandlung.
Der Angeklagte hatte in seinen YouTube-Videos behauptet, Beamten hätten damit gedroht, die Familie des vierjährigen Mädchens abzuschieben, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt habe. Dabei berief er sich auf den Vater des vermeintlich missbrauchten Kindes.
YouTuber beschuldigte Behörden im Internet
Der habe ihm in Telefonaten berichtet, dass die Koblenzer Polizei ihn und seine Familie massiv unter Druck gesetzt habe, um den vermeintlichen Missbrauch zu vertuschen. In einem Video sagte der Angeklagte, generell schätzte er die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Polizei in Deutschland. Aber in diesem Fall in Koblenz sei "alles rechtswidrig".
Das Amtsgericht Koblenz verurteilte den YouTuber bereits Ende Mai 2021 per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 6.400 Euro. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt. Sein Fall wurde daher am Montag vor dem Amtsgericht noch einmal aufgerollt. Insgesamt hat der Mann nach eigenen Angaben vor allem im arabischen Sprachraum etwa 200.000 Follower, die seine Videos regelmäßig sehen.
Angeklagter akzeptiert Strafe
Bei dem Verfahren sagte die Vorsitzende Richterin, angesichts der großen Zahl von Menschen, die der YouTuber mit seinen Videos im Internet erreiche, schätze sie das bisher verhängte Strafmaß - von 80 Tagessätzen à 80 Euro - zu gering ein. Es bestehe die Möglichkeit, die Strafe zu verdoppeln.
Als Begründung gab die Richtern an, dass der YouTuber im öffentlichen Raum Tatsachen behaupte, die er nicht belegen könne. Dem stimmte auch die Staatsanwaltschaft zu. Daraufhin zog der YouTuber seinen Einspruch zurück. Der Mann muss die verhängte Strafe damit bezahlen.