Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz in Rheinland-Pfalz war nach Ostern zwar zeitweise unter die kritische 100er-Marke gesunken. Aktuell liegt die landesweite Inzidenz aber wieder über 100 - und das schon seit mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen. Deshalb gilt laut Landesverordnung unter anderem wieder das Termin-Shopping. Außerdem haben viele Kreise ihre Corona-Maßnahmen wieder verschärft. Was genau wo gilt, lesen Sie hier:
Der aktuelle Stand in Ihrem Kreis
Stadt Koblenz
Kreis Ahrweiler
Kreis Altenkirchen
Kreis Cochem-Zell
Kreis Mayen-Koblenz
Kreis Neuwied
Rhein-Hunsrück-Kreis
Rhein-Lahn-Kreis
Westerwaldkreis
Nachgefragt im Raum Koblenz Außengastronomie lohnt sich für Gastwirte nicht
Viele Restaurants und Cafés im nördlichen Rheinland-Pfalz verzichten bislang darauf, ihren Außenbereich zu öffnen. Wie groß der Aufwand ist, zeigt ein Beispiel aus Fachbach im Rhein-Lahn-Kreis. mehr...
Stadt Koblenz
In Koblenz gelten seit dem 1. April strengere Corona-Regeln und eine nächtliche Ausgangssperre. Die Stadt hat diese Regeln bis zum 18. April verlängert.
- Von 22 Uhr bis 5 Uhr ist es untersagt, sich außerhalb der eigenen Wohnung aufzuhalten. Bereits ab 20 Uhr ist es verboten, sich längere Zeit etwa am Deutschen Eck, auf dem Bahnhofsplatz oder auf den Rheintreppen am Schloss bis zum frühen Morgen aufzuhalten.
- Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus dem eigenen Haushalt aufhalten oder mit einer Person aus einem weiteren Haushalt. Kinder werden nicht dazu gezählt.
- Restaurants, Cafés und Kneipen müssen ihre Außenbereiche schließen.
- Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker dürfen unter Einhaltung von Hygieneregeln öffnen. Auch Fußpflege ist erlaubt.
- Kosmetikstudios und Museen müssen geschlossen bleiben.
- Das Schloss Stolzenfels und das Kulturzentrum auf der Festung Ehrenbreitstein sind geschlossen. Bereits erworbene Eintrittskarten können zurückgegeben werden.
- Mannschaftssport und Kontaktsportarten sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
Corona-Inzidenz-Zahlen weiter über 100 Koblenz hat nächtliche Ausgangssperre verlängert
In Koblenz gelten seit Gründonnerstag strengere Corona-Regeln und eine Ausgangssperre. Weil der Inzidenzwert weiterhin über 100 liegt hat die Stadt die Maßnahmen verlängert. mehr...
Kreis Ahrweiler
- Im öffentlichen Raum sind Treffen mit höchstens fünf Personen aus insgesamt zwei Hausständen erlaubt. Dabei werden Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt. Auch nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebende Paare zählen als ein Hausstand.
- Läden dürfen Termin-Shopping anbieten. Dabei ist ein Kunde oder eine Kundin pro Laden erlaubt. Ausnahmen sind Baumärkte, Drogerien, Buchhandlungen und Apotheken. Sie dürfen öffnen.
- Restaurants, Cafés und Kneipen dürfen ihre Außenbereiche unter Auflagen öffnen.
- Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker dürfen unter Einhaltung von Hygieneregeln öffnen. Auch Fußpflege ist erlaubt.
- Sport ist im Freien erlaubt, aber nur alleine oder zu zweit.
Kreis Altenkirchen
- Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist es untersagt, sich außerhalb der eigenen Wohnung aufzuhalten. Ausnahmen davon gelten bei triftigen Gründen, wie etwa berufliche Tätigkeiten, medizinischen und veterinärmedizinischen Notfällen oder dem Ausführen von Haustieren (nur durch eine Person).
- Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus dem eigenen Haushalt aufhalten oder mit einer Person aus einem weiteren Haushalt. Kinder bis einschließlich sechs Jahre werden nicht dazu gezählt.
- Läden dürfen Termin-Shopping anbieten. Dabei ist ein Kunde oder eine Kundin pro Laden erlaubt. Ausnahmen sind Baumärkte, Drogerien, Buchhandlungen und Apotheken. Sie dürfen öffnen.
- Restaurants, Cafés und Kneipen müssen auch ihre Außenbereiche schließen.
- Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker dürfen unter Einhaltung von Hygieneregeln öffnen. Auch Fußpflege ist erlaubt.
- Einzelunterricht in der Musikschule ist möglich.
- Sport ist im Freien erlaubt, aber nur alleine oder zu zweit.
Kreis Cochem-Zell
Der Kreis Cochem-Zell hatte einige Zeit lang die niedrigste Sieben-Tage-Inzidenz in ganz Deutschland. Mittlerweile liegt die Inzidenz aber auch hier wieder über 50.
- Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum sind Treffen mit höchstens fünf Personen aus insgesamt zwei Hausständen erlaubt. Dabei werden Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt. Auch nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebende Paare zählen als ein Hausstand.
- Läden dürfen Termin-Shopping anbieten. Dabei ist ein Kunde oder eine Kundin pro Laden erlaubt. Ausnahmen sind Baumärkte, Drogerien, Buchhandlungen und Apotheken. Sie dürfen öffnen.
- Restaurants, Cafés und Kneipen dürfen ihre Außenbereiche unter Auflagen öffnen.
- Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker dürfen unter Einhaltung von Hygieneregeln öffnen. Auch Fußpflege ist erlaubt.
- Sport ist im Freien erlaubt, aber nur alleine oder zu zweit.
Kreis Mayen-Koblenz
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Mayen-Koblenz ist ähnlich der der Stadt Koblenz, sie liegt über 100. Deshalb hat auch der Kreis seine geltende Allgemeinverfügung bis zum 25. April verlängert.
- Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist es untersagt, sich außerhalb der eigenen Wohnung aufzuhalten. Ausnahmen davon gelten bei triftigen Gründen, wie etwa berufliche Tätigkeiten, medizinischen und veterinärmedizinischen Notfällen oder dem Ausführen von Haustieren (nur durch eine Person).
- Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus dem eigenen Haushalt aufhalten oder mit einer Person aus einem weiteren Haushalt. Kinder werden nicht dazu gezählt.
- Läden dürfen Termin-Shopping anbieten. Dabei ist ein Kunde oder eine Kundin pro Laden erlaubt. Ausnahmen sind Baumärkte, Drogerien, Buchhandlungen und Apotheken. Sie dürfen öffnen.
- Restaurants, Cafés und Kneipen müssen auch ihre Außenbereiche schließen.
- Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker dürfen unter Einhaltung von Hygieneregeln öffnen. Auch Fußpflege ist erlaubt.
- Mannschaftssport und Kontaktsportarten sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
- Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre nach der Allgemeinverfügung des Landes ab 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Die Ausgangssperre wurde inzwischen bis zum 25. April verlängert.

Kreis Neuwied
Seit Sonntag, dem 4. April, gelten strengere Corona-Regeln im Kreis Neuwied.
- Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist es untersagt, sich außerhalb der eigenen Wohnung aufzuhalten. Ausnahmen davon gelten bei triftigen Gründen, wie etwa berufliche Tätigkeiten, medizinischen und veterinärmedizinischen Notfällen oder dem Ausführen von Haustieren (nur durch eine Person).
- Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus dem eigenen Haushalt aufhalten oder mit einer Person aus einem weiteren Haushalt. Kinder werden nicht dazu gezählt.
- Im Einzelhandel ist Termin-Shopping möglich. Es darf sich nur noch eine Kundin oder ein Kunde im Laden aufhalten. Warteschlangen in oder vor dem Geschäft sind zu vermeiden. Alkohol darf zwischen 21 und 6 Uhr nicht verkauft werden.
- Restaurants, Cafés und Kneipen müssen auch ihre Außenbereiche schließen.
- Friseure und Fahrschulen dürfen unter Einhaltung von Hygieneregeln öffnen, Einzelunterricht in der Musikschule ist möglich.
- Mannschaftssport und Kontaktsportarten sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
- Der Zoo Neuwied kann nach vorheriger Anmeldung besucht werden.
Rhein-Hunsrück-Kreis
- Seit Donnerstag, 8. April, gilt im Rhein-Hunsrück-Kreis die Allgemeinverfügung des Landes, und zwar bis zum 20. April.
- Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist es untersagt, sich außerhalb der eigenen Wohnung aufzuhalten. Ausnahmen davon gelten bei triftigen Gründen, wie etwa berufliche Tätigkeiten, medizinischen und veterinärmedizinischen Notfällen oder dem Ausführen von Haustieren (nur durch eine Person).
- Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus dem eigenen Haushalt aufhalten oder mit einer Person aus einem weiteren Haushalt. Kinder bis einschließlich sechs Jahre werden nicht dazu gezählt.
- Im Einzelhandel ist Termin-Shopping möglich. Es darf sich nur noch eine Kundin oder ein Kunde im Laden aufhalten. Warteschlangen in oder vor dem Geschäft sind zu vermeiden. Alkohol darf zwischen 21 und 6 Uhr nicht verkauft werden.
- Restaurants, Cafés und Kneipen müssen auch ihre Außenbereiche schließen.
- Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker dürfen unter Einhaltung von Hygieneregeln öffnen. Auch Fußpflege ist erlaubt.
- Mannschaftssport und Kontaktsportarten sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
- Die Außenbereiche von Tierparks können nach Terminvereinbarung besucht werden.
Rhein-Lahn-Kreis
Da der Rhein-Lahn-Kreis seit drei Tagen einen Inzidenzwert über 100 hat, tritt nach Angaben des Kreises am Mittwoch (14.04.21) eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Bis dahin gilt:
- Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum sind Treffen mit höchstens fünf Personen aus insgesamt zwei Hausständen erlaubt. Dabei werden Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt. Auch nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebende Paare zählen als ein Hausstand.
- Im Einzelhandel ist Termin-Shopping möglich. Es darf sich nur noch eine Kundin oder ein Kunde im Laden aufhalten. Warteschlangen in oder vor dem Geschäft sind zu vermeiden. Alkohol darf zwischen 21 und 6 Uhr nicht verkauft werden.
- Restaurants, Cafés und Kneipen dürfen ihre Außenbereiche unter Auflagen öffnen.
- Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker dürfen unter Einhaltung von Hygieneregeln öffnen. Auch Fußpflege ist erlaubt.
- Sportliche Aktivitäten sind mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen im Freien erlaubt. Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zulässig.
Westerwaldkreis
- Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist es untersagt, sich außerhalb der eigenen Wohnung aufzuhalten. Ausnahmen davon gelten bei triftigen Gründen, wie etwa berufliche Tätigkeiten, medizinischen und veterinärmedizinischen Notfällen oder dem Ausführen von Haustieren (nur durch eine Person).
- Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus dem eigenen Haushalt aufhalten oder mit einer Person aus einem weiteren Haushalt. Kinder bis einschließlich sechs Jahre werden nicht dazu gezählt.
- Im Westerwaldkreis ist im Einzelhandel nur noch Termin-Shopping möglich. Pro Laden darf sich eine Kundin oder ein Kunde aufhalten. Warteschlangen in oder vor dem Geschäft sind ebenfalls zu vermeiden. Von der Regelung ausgenommen sind im Westerwaldkreis neben Supermärkten, Drogerien und Apotheken unter anderem auch Baumärkte und Buchhandlungen.
- Restaurants, Cafés und Kneipen müssen auch ihre Außenbereiche schließen.
- Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker dürfen unter Einhaltung von Hygieneregeln öffnen. Auch Fußpflege ist erlaubt.
- Mannschaftssport und Kontaktsportarten sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.