im Jahr 2018 wurde der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nach eigenen Angaben das Video zugespielt. Darin ist zu sehen, wie der heute 32-jährige Jäger offenbar absichtlich seine Jagdhunde auf eine Katze hetzt. Auf dem Video ist zu hören, wie der Mann seine Hunde dabei anfeuert. Die Hunde töteten die Katze.
Deshalb hatte die Organisation den Jäger angezeigt, der bislang nach ihren Angaben in Rheinland-Pfalz auch Jagdhunde gezüchtet hat. Demnach hatte er außerdem ein Gewerbe mit 26 Meutehunden, mit denen er professionell auf Drückjagden ging, laut PETA sogar ins Ausland.
Staatsanwaltschaft ermittelte nach Vorfall im Hunsrück
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ermittelte gegen den Jäger, und zwar wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Im Mai 2020 erhob sie Anklage. Nach Angaben des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz, der auch die einzelnen Verhandlungstage vor Gericht verfolgte, hat der Beschuldigte vor dem Amtsgericht Simmern die Vorwürfe am dritten Verhandlungstag gestanden. Das Gericht stellte den Angaben zufolge daraufhin das Verfahren gegen eine Geldstrafe von 5.000 Euro ein. Diese muss der Jäger an die Tierhilfe Rhein-Hunsrück zahlen.
Weitere Auflagen zusätzlich zur Geldbuße
Nach Angaben des Landesjagdverbands hat der Mann weitere Auflagen vom Gericht bekommen. So darf er die nächsten fünf Jahre keine Tiere jeglicher Art mehr halten, in den kommenden fünf Jahren keinen neuen Jagdschein beantragen und zudem keine Jagdhunde mehr halten oder berufsmäßig führen. Entsprechende beglaubigte Verzichtserklärungen müsse er dem Gericht innerhalb der nächsten sechs Monate vorlegen. Gestattet seien ihm lediglich seine beiden privaten Hunde.
"Mit dem Beschluss hat die Justiz ein klares Statement gesetzt."
Sowohl die Tierrechtsorganisation PETA als auch der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz begrüßten die Entscheidung des Amtsgerichts Simmern. Man sei in dieser Sache ein Herz und eine Seele gewesen, sagte ein Verfahrensbeobachter von PETA, das sei sehr ungewöhnlich. Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tiere aufeinander zu hetzen. Katzen dürften von Jägern nur dann getötet werden, wenn sie "erkennbar wildern".
Umfangreicher Tierschutzprozess
In dem Prozess wurden mehrere Zeugen und auch ein Gutachter vom Jagdgebrauchshundverband gehört. Dabei ging es auch um die Katze auf dem Video und was womöglich mit ihr los war - weil sie sich auf Video nicht zur Wehr setzt. Laut Sachverständigengutachten war die Katze sehr wahrscheinlich eine Perserkatze gewesen.
Bei Rassekatzen, so erklärt PETA gegenüber dem SWR, sei es oft so, dass sie nicht flüchten. Eher versuchten sie in eine Art Schockstarre, gefährliche Situationen "auszustehen". Die mutmaßliche Perserkatze sei daher nicht so wehrhaft gewesen, wie eine normale Hauskatze. Im Video ist erkennbar, dass der Jäger mehr als 30 Sekunden lang die Katze nicht schützt und bei seinen Jagdhunden nicht eingreift.
Tierquäler uneinsichtig - Gewerbe an Bekannten übertragen
Der verurteilte Mann aus dem Hunsrück soll vor Gericht angegeben haben, dass er seine Meutehunde an einen Bekannten übertragen habe. Dieser kümmere sich weiter um die Tiere. Sowohl PETA als auch der Landesjagdverband berichten, dass sich der Mann vor Gericht uneinsichtig gezeigt habe. Er habe zwar gestanden, dass seine Hunde auf dem Video zu sehen seien. Er glaube aber weiterhin, nicht gegen das Tierschutzrecht verstoße zu haben.