Vor dem Landgericht in Koblenz steht ein mutmaßlicher Raser aus Weißenthurm. (Foto: SWR)

Nach Verfolgungsjagd in Weißenthurm

Landgericht Koblenz: Urteil im Raserprozess

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Das Landgericht Koblenz hat einen Mann unter anderem wegen versuchten Mordes und wegen eines illegalen Autorennens zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das teilte ein Gerichtssprecher auf SWR-Anfrage mit.

Der Mann hatte sich im Februar vergangenen Jahres eine Verfolgungsjagd mit der Polizei in Weißenthurm im Kreis Mayen-Koblenz geliefert. Laut Staatsanwaltschaft war er mit dem Auto gefahren, obwohl er gar keinen Führerschein hatte. Dabei raste er laut Urteil unter anderem mit fast 150 km/h auf eine Polizeisperre zu. Er bremste seinen Wagen erst im letzten Moment ab, die Beamten mussten sich mit Sprüngen in Sicherheit bringen. Bei dem Autorennen soll er innerhalb von Weißenthurm mit Tempo 100 unterwegs gewesen sein.

Raser überfuhr fast vierjähriges Kind

Mehrfach habe der Angeklagte hierbei Passanten, insbesondere Kleinkinder, erheblich gefährdet, weil er mit hoher Geschwindigkeit an ihnen vorbeigefahren sei. In der Anklage hieß es, dass ein Vater seinen vierjährigen Sohn an einer engen Stelle ohne Bürgersteig gerade noch so von der Straße habe ziehen können, bevor der Angeklagte nur wenige Zentimeter an ihnen vorbei gerast sei.

Mann entkommt und wird vier Monate später festgenommen

Laut Staatsanwaltschaft konnte sich der Angeklagte am Tattag durch weitere verkehrswidrige Manöver einer Festnahme entziehen, bevor er im Juni vergangenen Jahres schließlich festgenommen wurde. Es habe sich herausgestellt, dass er damals kleinere Mengen an Drogen und Falschgeld dabei gehabt hatte.

Prozessauftakt im Mai: Angeklagter erklärte Drogenprobleme

Beim Prozessauftakt Anfang Mai hatte der Angeklagte vor Gericht erklärt, dass er in der Vergangenheit unter Drogenproblemen gelitten habe. Nach einem kalten Entzug sei er etwa zehn Jahre clean gewesen. Zuletzt sei er aufgrund persönlicher Probleme rückfällig geworden. Kurz vor seiner Festnahme habe er auf der Straße gelebt.

Die Fahrt durch Weißenthurm bestritt der Angeklagte. Er könne sich aber auch nicht erinnern, wo er an dem besagten Tag gewesen war. Das Gericht ordnete neben der Haft eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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SWR