Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Männern unter anderem Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zwischen 2007 und 2012 vorgeworfen. Die Angeklagten hatten diese Vorwürfe immer zurückgewiesen.
Nach Angaben der vorsitzenden Richterin konnte das Gericht zwar Verletzungen der Buchhaltungspflicht feststellen - so seien zum Beispiel Tagesumsätze teilweise auf einfachen Notizzetteln notiert worden. Ob damit aber bewusst Steuern hinterzogen werden sollten, habe die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen können.
Außergerichtliche Einigung von Finanzamt und Angeklagten
Nach Angaben des Gerichts konnten sich das Finanzamt und die Angeklagten Ende Februar außergerichtlich einigen. Die fehlenden Steuergelder von etwa 2,5 Millionen Euro inklusive Zinsen wurden demnach Anfang der Woche vollständig bezahlt. Es bestehe daher kein Interesse, das Verfahren fortzuführen. Die Staatsanwaltschaft hat der Einstellung zugestimmt.
Prozessstart wegen Corona-Pandemie verschoben
Der Start des Prozesses gegen die vier Gastronomen hatte sich wegen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben. Die Verhandlungen fanden nicht im Gebäude des Landgerichts statt, sondern im Soldatenheim "Haus Horchheimer Höhe". Das Gericht begründete das mit der großen Anzahl an Beteiligten. Neben den vier Angeklagten nahmen auch teilweise bis zu elf Verteidiger, zahlreiche Sachverständige, Ermittler und Zeugen teil.