Zerstochene Autoreifen in Plaidt: Der Angeklagte sitzt mit seiner Anwältin im Gerichtssaal. (Foto: SWR)

Prozessbeginn am Landgericht Koblenz

Mit Nagelschere: Mann soll hunderte Autoreifen zerstochen haben

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Am Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, der in Plaidt an über 300 Autos Reifen zerstochen haben soll.

Es dauerte fast eine Stunde, bis der Staatsanwalt alle Taten vorgelesen hatte, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden. Er soll in der Nacht auf Heiligabend mit einer Nagelschere Autoreifen an rund 319 Autos in Plaidt zerstochen haben. Dabei sei ein Schaden von rund 174. 000 Euro entstanden. In den meisten Fällen wurde das Verfahren am ersten Verhandlungstag eingestellt. Für 19 Taten muss sich der 50-Jährige dennoch vor Gericht verantworten.

Tatverdächtiger noch in der Nacht festgenommen

Noch an Heiligabend hatte die Polizei den Verdächtigen festgenommen. Ein Sprecher der Polizei in Andernach sagte dem SWR, der Tatverdächtige sei den Beamten bekannt. Er habe bei seiner Festnahme Gummihandschuhe, eine Sturmhaube und eine Nagelschere dabei gehabt. An der Schere habe es Spuren von Gummi gegeben.

Zuvor habe ein Zeuge angerufen und gesagt, in Plaidt mache sich ein Mann an Autos zu schaffen. Der Verdächtige sei dann in der Nacht zum Freitag gegen 3:30 Uhr auf frischer Tat gestellt worden. Als die Beamten eintrafen, sei an einigen Reifen noch die Luft entwichen, so die Polizei Andernach. Der Angeklagte wurde laut Staatsanwaltschaft wegen Hinweisen auf eine Erkrankung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, wo er noch immer lebt.

Verdächtiger auch wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann außerdem gefährliche Körperverletzung vor. In einem Fall habe der 50-Jährige laut Anklage versucht, seinem Nachbarn auf einer Treppe in den Rücken zu treten.

Ein anderes Mal sei er unerlaubt auf dem Gelände eines Altenheims gewesen. Als ein Zeuge ihn fotografierte, soll er versucht haben, ihn mit seinem Auto umzufahren, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das sei ihm allerdings nicht gelungen. Wegen einer psychischen Erkrankung soll der mutmaßliche Täter während der Taten schuldunfähig gewesen sein.

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SWR