Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nach eigenen Angaben das Gericht aufgefordert, den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten zu verurteilen und den Haftbefehl gegen den jungen Mann aufrechtzuerhalten. Der damals 19-Jährige habe eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet.
Außerdem habe er gegen das Waffengesetz verstoßen und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet, begründet die Staatsanwaltschaft. Nach SWR-Informationen war der Angeklagte in der Neonazi-Szene aktiv.
Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens
Die Verteidigung hat eigener Auskunft nach gefordert, das Verfahren wegen eines Fehlers einzustellen. Im Gefängnis sei Post, die die Verteidiger dem Angeklagten mitgebracht hatten, geöffnet und an andere weitergegeben worden. Das sei nicht zulässig. Ein solcher Schriftverkehr sei geheim.
Die Verteidiger haben außerdem beantragt, den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufzuheben. Ihr Mandant habe nicht den Plan gehabt, mit den Waffen eine Straftat zu begehen. Der illegale Waffenbesitz stehe nicht im Zusammenhang mit den Äußerungen im Internet. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte dort nationalsozialistische Inhalte verbreitet.
Das Urteil in dem Prozess soll am kommenden Dienstag fallen. Wegen des Alters des Angeklagten wird vor der großen Jugendkammer des Landgerichts Limburg verhandelt. Die Öffentlichkeit ist von dem Verfahren ausgeschlossen. Zum Prozessauftakt im vergangenen September hatte der Angeklagte den Hauptvorwurf der staatsgefährdenden Gewalttat bestritten.
Staatsanwaltschaft: Angeklagter hat rassistische Grundeinstellung
Den Ermittlungen zufolge soll der damals 19-Jährige aus dem Westerwald "eine verfestigte antisemitische und rassistische Grundeinstellung" haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft ihm vor, spätestens seit Ende 2021 "den Umsturz der demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland unter Einsatz von Gewalt geplant und vorbereitet" zu haben.
Das ARD-Fernsehmagazin "Report Mainz" hat im Januar 2024 Einzelheiten zu dem Fall des Westerburger Schülers recherchiert. Demnach war der Schüler für die Neonazigruppe "Freiheitlich-Sozial-Nationale-Aktionsgruppe" (FSNAG) aktiv. Außerdem soll er an seiner Schule in Westerburg im Jahr 2020 mehrfach den Hitlergruß gezeigt, Hakenkreuze gemalt sowie in einer Sprachnachricht per WhatsApp “Sieg Heil” gesagt haben.