Angeklagter aus Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis

Prozessbeginn: Obdachlosen erstochen, um ins Gefängnis zu kommen?

Stand

Der Vorwurf klingt unglaublich: Der Angeklagte aus Nastätten soll in Frankfurt einen wohnungslosen Mann erstochen haben - um in Haft zu kommen und versorgt zu sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 30 Jahre alten Angeklagten vor, im März 2024 im Frankfurter Bahnhofsviertel den Obdachlosen heimtückisch getötet zu haben. Er habe am Tag vorher seine Arbeit in Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis verloren und zwei Tage zuvor seine Wohnung gekündigt, die er nicht mehr bezahlen konnte. Aus Verzweiflung soll er deshalb beschlossen haben, eine schwere Straftat zu begehen, um im Gefängnis versorgt zu sein. 

Mindestens zehn Stiche mit dem Messer

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Männer am 7. März 2024 im Frankfurter Bahnhofsviertel aneinander geraten sein. Daraufhin sei der Angeklagte dem Opfer gefolgt und habe beschlossen, den Mann zu töten. Er zog demnach ein Küchenmesser aus seinem Rucksack und stach ihm mindestens zehnmal in den Rücken. Das Opfer starb später in der Uniklinik. Der Angeklagte sitzt seit März 2024 in Untersuchungshaft. 

Verteidigung zeichnet Bild einer lieblosen Kindheit

Der Angeklagte selbst verweigerte beim Prozessauftakt am Montagvormittag eine Aussage, auch Fragen beantwortete er nicht. Seine beiden Verteidiger lasen aber eine Erklärung in seinem Namen vor. Demnach hatte es der Angeklagte nie geschafft, sein Leben zu organisieren und war immer wieder längere Zeit arbeitssuchend. 

Die Verteidigung berichtete zudem von Problemen im privaten Umfeld. Der Mann habe keine Zärtlichkeiten in der Familie erlebt. Der Vater habe ihn oft als Versager bezeichnet. Es sei ihm nicht möglich gewesen, Freundschaften zu entwickeln und er habe nie eine Beziehung zu Frauen gehabt. 

Er war mit seinem Latein am Ende und sah nur noch den Weg in die Obdachlosigkeit.

Frust über aussichtslose Lage

Seine Mutter habe nach dem Tod des Vaters das gesamte Erbe verprasst. Er musste letztlich feststellen, dass er nicht in der Lage war, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten. "Er war mit seinem Latein am Ende und sah nur noch den Weg in die Obdachlosigkeit." 

Nachdem er keine Arbeit und keine Wohnung mehr hatte, habe er sein letztes Geld und ein Küchenmesser in einen Rucksack gepackt. Das Messer habe er allein aus der Angst vor Übergriffen eingepackt und es wegwerfen wollen, sobald er sich Tränengas zur Selbstverteidigung gekauft hätte, führte sein Verteidiger aus. 

Verteidigung: Tat war nicht geplant

Die Tat sei völlig ungeplant gewesen: Der Angeklagte sei ziellos durch das Bahnhofsviertel gelaufen, als ihn das spätere Opfer angepöbelt habe. Der Obdachlose sei im Rollstuhl auf ihn zugerollt, mit einem brennenden Gasbrennerfeuerzeug in der Hand habe er dem Angeklagten gesagt: "Ich zünde dich jetzt an."  Der Angeklagte habe Angst gehabt und nur aus Selbstverteidigung reflexartig das Messer gezogen. Niemals habe er aber die Absicht gehabt, einen Menschen zu töten.

Gericht in Frankfurt zeigt Video der Tat

Nach der Verlesung der Anklage und der Erklärung der Verteidigung wurde ein Videozusammenschnitt der Tat gezeigt. Die Vorsitzende Richterin sagte daraufhin zum Angeklagten, dass sie das Video und die Schilderung der Verteidigung nicht ganz zusammenbringen könne. Auch die Auswertung eines Google-Suchverlaufs des Angeklagten aus den Tagen vor der Tat wurde thematisiert. Dabei habe er Artikel und Begriffe gesucht, etwa: "Gefängnis letzte Rettung" oder "U-Haft - wie ist das eigentlich?".

Das Gericht hat Fortsetzungstermine bis zum 2. April angesetzt.

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