Das betrügerische Mahnschreiben stammt nach Angaben der Polizei in Diez von einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei "Schmidt & Kollegen" aus München. Es ist als "Vorgerichtliche Mahnung" überschrieben. In dem Brief wird dem Empfänger demnach zur Last gelegt, am Telefon einen Dienstleistungsvertrag mit der "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" abgeschlossen und dabei persönliche Daten angegeben zu haben.

Die vermeintliche Anwaltskanzlei aus München schreibt weiter, sie sei beauftragt worden, die Zahlung für das Glücksspiel-Abo in Höhe von 289,50 Euro einzufordern. Dazu sollen die Empfänger ein beigelegtes SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen und es dann per Fax oder QR-Code übermitteln. Die Kanzlei droht damit, sonst Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
Immer mehr Anzeigen wegen betrügerischer Mahnschreiben in RLP
Dem Schreiben der angeblichen Münchner Rechtsanwaltskanzlei sei zudem eine Rückantwort beigefügt, mit der man das Abo kündigen könne, heißt es weiter von der Polizei: Vorausgesetzt, die Empfänger unterschrieben, dass sie die angemahnten Gebühren akzeptierten.
Verbraucherzentrale Kaiserslautern warnt Post von "Schmidt und Kollegen" ? - Achtung Betrug!
Viele Menschen in Kaiserslautern bekommen in diesen Tagen Post von der angeblichen Anwaltskanzlei "Schmidt und Kollegen". Die Verbraucherzentrale warnt vor Betrügern.
Diese Kündigung könne aber nur per Fax oder E-Mail übersandt werden, heißt es dazu vom Koblenzer Polizeipräsidium. Vor dieser Masche werde ausdrücklich gewarnt. Anzeigen von Betroffenen meldet die Polizei etwa aus Linz im Kreis Neuwied, aus der Region Trier oder aus der Region Kaiserslautern.
Verbraucherzentralen raten: Nicht zahlen!
Die Verbraucherzentralen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es eine solche Anwaltskanzlei in München nicht gibt. Inkasso-Schreiben setzten die Empfänger oft unter einen enormen Druck. Betroffene sollten sich aber nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen. Die Verbraucherzentrale in Düsseldorf bietet auf ihrer Homepage einen "Inkasso-Check" an, mit dem man überprüfen kann, ob eine Forderung gerechtfertigt ist oder nicht.