Die Generalbundesanwaltschaft zeichnete in ihrem über sechsstündigen Plädoyer das Bild von katastrophalen Zuständen im Verhörgefängnis der Abteilung des Angeklagten. Unter seiner Führung soll in den Jahren 2011 und 2012 Überfüllung, Willkür, sexualisierte Gewalt und Folter geherrscht haben.
Die hygienischen Zustände in dem Foltergefängnis in Damaskus sollen - so die Generalbundesanwaltschaft - so extrem gewesen sein, dass Menschen an den Folgen der schlechten Bedingungen gestorben sein sollen. Misshandlungen sollen an der Tagesordnung gewesen sein. Dafür soll der Angeklagte als leitender Offizier des Geheimdiensts verantwortlich gewesen sein.
Verfahren wurde abgetrennt
Bereits im Februar war ein ähnliches Verfahren gegen einen anderen Mitarbeiter des syrischen Geheimdiensts zu Ende gegangen. Er war wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das aktuelle Verfahren am Oberlandesgericht Koblenz war abgetrennt worden. Der jetzt Angeklagte Anwar R. soll einen deutlich höheren Rang haben, als der bereits Verurteilte.
Anklage im Sinne des Völkerstrafrechts
Das Verfahren ist einzigartig, da es sich um eine Anklage im Sinne des Völkerstrafrechts handelt, wobei die Tat nicht in Deutschland verübt wurde. Es soll sich laut Generalbundesanwaltschaft um die ersten Verfahren wegen Staatsfolter in Syrien handeln. Im Verfahren stehen jetzt die Plädoyers der Nebenklage und Verteidigung an. Das Urteil wird im Januar 2022 erwartet.