Das Landgericht Koblenz hat einen Mann verurteilt, der an einer Geldautomatensprengung in Bad Neuenahr-Ahrweiler beteiligt gewesen ist. Er muss für vier Jahre und zwei Monate ins Gefängnis – wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und wegen Freiheitsberaubung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte zu einer Bande gehörte, die im Jahr 2019 einen Geldautomaten in Bad Neuenahr-Ahrweiler sprengte. Den Angaben zufolge machte die Bande damals rund 100.000 Euro Beute. Allerdings verlor sie einen Teil davon auf der Flucht.