Mit den Stimmen aller sechs Fraktionen hat der Landtag Rheinland-Pfalz am Freitag ein Gesetz verabschiedet, das die Kommunen im Ahrtal - und in anderen vom Hochwasser betroffenen Regionen - beim Wiederaufbau zerstörter Gebäude unterstützen soll. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen Einzelvergabe von Bauleistungen können die Kommunen einen Generalunternehmer für Gesamtprojekte beauftragen.
Landtag beschließt besondere Ausnahmesituation
Voraussetzung dafür ist die Feststellung einer besonderen Ausnahmesituation durch den Landtag. Diese Ausnahmeregelung hat das Parlament ebenfalls einstimmig beschlossen. Sie ist bis Ende März 2024 befristet und gilt für folgende Regionen: die Landkreise Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie die Stadt Trier.
Elementarversicherer in der Kritik Nach der Flutkatastrophe - wollen sich Versicherungen vor Zahlungen drücken?
Partner in der Not, damit werben Versicherer gerne für sich. Doch das, was Flutopfer von der Ahr derzeit erleben, ist weit entfernt davon. Es steht der Verdacht im Raum, dass Versicherungen versuchen, Schäden kleinzurechnen.
Normalerweise müssen alle Gewerke einzeln ausgeschrieben werden
Normalerweise müssen die Städte und Gemeinden bei Bauvorhaben bis zu einem Auftragsvolumen von 5,38 Millionen Euro alle Leistungen - vom Rohbau über Elektro, Heizung und Sanitär bis zur Bodenverlegung - einzeln ausschreiben. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Durch die neue Regelung können sie jetzt einen Teil der Projektverantwortung an einen Generalunternehmer abgeben. Das soll den Wiederaufbau in den durch die Flutkatastrophe zerstörten Orten unbürokratischer und schneller machen.