Koblenz

Stadtrat beschließt wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

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Der Koblenzer Stadtrat hat bei seiner Sitzung am Donnerstagnachmittag mehrheitlich für die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen gestimmt. So sieht es ein neues Landesgesetz vor. Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist für die einzelnen Koblenzer Stadtteile unterschiedlich geregelt. Der Stadtrat entschied, dass in allen Stadtteilen, in denen in den vergangenen Jahren nicht gebaut wurde, die wiederkehrenden Beiträge rückwirkend zum Januar 2021 eingeführt werden. Wer stattdessen in einer Straße wohnt, die zwischen 2018 und 21 saniert wurde, muss damit rechnen, dass noch ein einmaliger Beitrag fällig wird. So ist es beispielweise in den Stadtteilen Karthause, Güls und Pfaffendorf. Alle, die jetzt noch einen einmaligen Beitrag zahlen müssen, sollen in den kommenden sieben Jahren von den wiederkehrenden Zahlungen ausgenommen werden.

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AUTOR/IN
SWR