Eine mobile Radarfalle: Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz in Koblenz dürfen Betroffene die Wartungsunterlagen des Messgerätes einsehen, dass sie geblitzt hat, um mögliche Fehler zu finden.  (Foto: IMAGO, IMAGO / foto-leipzig.de)

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs RLP in Koblenz

Radarfallen-Urteil: Anspruch auf Einsicht in Wartungsunterlagen

Stand

Nach einer Entscheidung des höchsten Gerichts in Rheinland-Pfalz bekommt ein Kläger Einsicht in die Wartungsunterlagen eines Blitzers: Sonst sei er in seinen Grundrechten verletzt.

Der Kläger war nach Angaben des Verfassungsgerichtshofes (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz geblitzt worden, als er auf der A1 in der Eifel unterwegs war. Er soll dabei 35 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sein. Als er das Bußgeld nicht zahlen wollte, kam es zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Wittlich. Dabei forderte der Mann unter anderem, die Wartungs- und Instandhaltungsunterlagen des Messgerätes einsehen zu können, das ihn geblitzt hatte.

Als das Amtsgericht Wittlich diesen Antrag abwies und das Oberlandesgericht Koblenz keine Beschwerde erlaubte, legte der Mann Verfassungsbeschwerde ein - und hatte damit vor dem VGH Erfolg. Jetzt kann er selbst nach möglichen Messfehlern suchen, die ihn entlasten könnten. Der Beschluss der Koblenzer Richter ist unanfechtbar. (Aktenzeichen: VGH B 46/21)

VGH Koblenz bestätigt Anspruch auf Einsichtnahme

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes darf der Mann die beantragten Unterlagen einsehen, weil er sonst in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt werde - so, wie es in der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz festgelegt ist. Die Unterlagen über die Wartung und Instandsetzung des mobilen Messgerätes der Firma Vitronic waren zwar nicht Teil der Bußgeldakte, aber bei den Behörden vorhanden.

VGH in Koblenz folgt Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts

Mit diesem Urteil folge der VGH in Koblenz nach eigenen Angaben auch dem vom Bundesverfassungsgericht betonten Gedanken der "Waffengleichheit" zwischen den Bußgeldbehörden und den Betroffenen. Sie müssten selbst nach Fehlern im Messverfahren suchen können, um sich entlasten.

Allerdings besteht laut VGH kein unbegrenzter Anspruch auf Informationen. So müssten solche gewünschten Informationen zum Beispiel konkret genug benannt werden, in einem Zusammenhang mit dem jeweiligen Vorwurf stehen und erkennbar relevant für den Anwalt eines Autofahrers sein.

Elz

Nach rund zwei Jahren Bauzeit Bekannte Radarfalle: Auf der A3 am Elzer Berg blitzt es wieder

Auf der A3 im Westerwald müssen Autofahrer wieder aufpassen: Nach gut zwei Jahren Bauzeit ist "Deutschlands bekannteste Radarfalle" am Elzer Berg wieder in Betrieb.

Am Vormittag SWR4 Rheinland-Pfalz

Frankenthal

Staatsanwaltschaft Frankenthal Anklage nach tödlichem Jaguar-Unfall bei Weisenheim am Berg erhoben

Nach dem Unfall mit drei Toten bei Weisenheim am Berg im September vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Einem 29-Jährigen wird fahrlässige Tötung in drei Fällen vorgeworfen.

Am Mittag SWR4 Rheinland-Pfalz

Trier

Vorwurf des versuchten Totschlags Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage gegen Ostallee-Raser

Die Staatsanwaltschaft Trier hat zwei Männer angeklagt, die Ende Juli über die Ostallee gerast sein sollen und dabei einen Mann lebensgefährlich verletzt haben sollen.

Stand
AUTOR/IN
SWR