Der Polizist schilderte vor Gericht sehr emotional, wie der Einsatz in der Andernacher Innenstadt im vergangenen Herbst aus seiner Sicht abgelaufen ist. An den Tritt gegen seinen Kopf könne es sich aber nicht mehr erinnern, sagte der 37-Jährige.
Opfer in psychologischer Betreuung und arbeitsunfähig
Dafür sprach er viel von den direkten und späteren Folgen des Angriffs. Davon, welche Schmerzen er durch die multiplen Kopfverletzungen hatte. Welche Sorgen und Ängste er allein in der Nacht noch durchgemacht hat. Der 37-Jährige befindet sich beispielsweise immer noch in psychologischer Betreuung und kann nicht arbeiten. Demnächst steht nochmal eine OP an.
Interview mit zwei Polizeivertretern zum Vorfall in Andernach Polizist Ulrich Sopart: "Der Fall Andernach ist alles andere als ein Einzelfall"
Polizisten werden oft mit schwierigen Situationen konfrontiert. Mitunter werden sie selbst Opfer von Gewalt – wie zuletzt in Andernach. Dort hat ein Mann einem Polizisten gegen den Kopf getreten. mehr...
Angeklagte räumen die Tat ein
Die Verteidiger der beiden Angeklagten haben eine Erklärung ihrer Mandanten vorgelesen und die Taten eingeräumt. Die beiden Männer bereuten demnach das, was sie in der Nacht getan haben. Dem 30-jährigen Hauptbeschuldigten sei nicht bewusst gewesen, wie gefährlich sein Tritt gegen den Polizisten hätte sein können. Er habe keine Tötungsabsicht gehabt.
Beide Männer sind nicht vorbestraft, sind berufstätig und führen nach eigener Auskunft ein geregeltes Leben. Die Männer, die befreundet sind, gaben vor Gericht an, regelmäßig in größeren Mengen Alkohol zu trinken. Das sei auch an dem Abend vor der Auseinandersetzung mit den Polizisten so gewesen.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz wirft dem 30-jährigen Hauptbeschuldigten vor, am 10. Oktober 2020 gegen 3 Uhr morgens bei einem Streit in Andernach einen Beamten sehr schwer verletzt zu haben. Deswegen hat die Staatsanwaltschaft den 30-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Video der Tatnacht im Gericht zu sehen
Ein Videozusammenschnitt zweier Überwachungskameras zeigte im Gerichtssaal die Vorgänge in der Nacht vom 9. auf den 10. Oktober 2020. In der Tatnacht hatte es vor der Gaststätte in Andernach eine größere Ansammlung von Menschen gegeben. Dabei kam es auch zu einer Schlägerei. Mehrere Beamte seien vor Ort gewesen und sollten ermitteln, so die Staatsanwaltschaft. Die beiden Angeklagten sollen die Beamten dabei erheblich gestört haben.
Um die Lage zu beruhigen, soll ein Polizist erst erfolglos mit einem Elektroschocker gedroht und diesen dann gegen einen anderen Mann eingesetzt haben. Daraufhin sollen die beiden Angeklagten auf ihn und seine Kollegin eingeschlagen haben. Der 30-Jährige soll dabei das Gesicht der Polizistin getroffen haben, die sich schützend vor ihren Kollegen gestellt hatte.
Beamter lag lange im Krankenhaus
Als der zweite Angeklagte fliehen wollte, soll ihn der Polizist eingeholt und zu Boden geworfen haben. Daraufhin soll der 30-Jährige auf den Beamten zugelaufen sein und ihm mit voller Wucht mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben. Laut Staatsanwaltschaft hat er dabei den Tod des Polizisten billigend in Kauf genommen.
Durch den heftigen Tritt schlug der damals 36 Jahre alte Familienvater den Angaben zufolge mit dem Kopf auf dem Steinboden in der Nähe einer Treppe auf und blieb dort bewusstlos liegen. Er kam wegen seiner schweren Verletzungen auf die Intensivstation eines Krankenhauses und musste dort lange behandelt werden.
Noch ein zweiter Polizist verletzt
Nach dem folgenschweren Tritt soll der 30 Jahre alte Angeklagte noch einem anderen Beamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dieser Beamte erlitt nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem einen Nasenbeinbruch. Trotzdem soll dieser Polizist den 30-Jährigen weiter festgehalten haben. Daraufhin soll ihn der zweite Beschuldigte gewaltsam gegen eine Hauswand gestoßen haben. Der 29 Jahre alte Andernacher ist deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden.
Opfer wurde im Internet verhöhnt
Nach dem Angriff in Andernach kritisierte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), dass der schwer verletzte Beamte in sozialen Medien verhöhnt wurde. Sie betonte damals, es gebe keine Toleranz für Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Und sie bat die Menschen, im Netz zu widersprechen und sich an der Initiative der Länder "Respekt. Bitte!" zu beteiligen.
Das Verfahren vor dem Landgericht Koblenz wird am 30. März fortgesetzt.