Ein Mann sitzt an einem See und angelt (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

Anklage wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung

Landgericht Koblenz: Geständnis im Prozess um gefälschte Angelscheine

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Fürs Angeln braucht man einen Angelschein, für manchen ist das aber eine Hürde: Ein Mann hat vor dem Landgericht Koblenz zugegeben, dass er mit gefälschten Angelscheinen Kasse gemacht hat.

Beim Geschäft mit den gefälschten Angelscheinen und Fischerprüfungen soll der Angeklagte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft etwa 52.000 Euro verdient haben. Fünf Monate lang soll der 28-Jährige aus dem Kreis Mayen-Koblenz im Jahr 2021 in ganz Deutschland gut 240 der falschen Bescheinigungen per Kleinanzeigen im Internet verkauft haben. Zum Stückpreis von 250 Euro. Der Angeklagte hat am Montag beim Prozessauftakt alle Vorwürfe gestanden.

Angelscheine mit Fantasienamen und gefälschten Siegeln

Demnach hat er mit seinem Smartphone täuschend echt aussehende Vorlagen für die Angelscheine erstellt und mit dem Namen des jeweiligen Kunden ausgefüllt - mit echter Adresse und Passfoto, aber selbstgemachtem Stempel und Siegel. Unterschrieben habe er die Angelscheine mit einem Fantasienamen, sagte der 28-Jährige vor dem Landgericht Koblenz.

Als ausstellende Behörde gab er die Verbandsgemeinde Rhens an. Offenbar war ihm nicht bekannt, dass sich die Verbandsgemeinde Rhens im Sommer 2014 mit der Verbandsgemeinde Untermosel zusammengeschlossen hat. Seit der Fusion bilden sie die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel.

Die gefälschten Dokumente verschickte der Angeklagte nach eigenen Angaben mit der Post als Brief, allerdings nur mit seinem Vornamen und ohne Anschrift. Danach überwiesen die Käufer ihm das Geld auf sein Konto.

Angestellter in der VG Rhein-Mosel fiel Fälschung auf

Der Betrug flog auf, als sich einer der Käufer bei der Verbandsgemeinde meldete. Er hat zwei der gefälschten Angelscheine bekommen, nicht nur einen. Der Mann rief deshalb in der Verwaltung an, dabei wurde der Schwindel aufgedeckt. Denn eine Mitarbeiterin erkannte die Fälschungen.

Zudem wird dem Angeklagten auch vorgeworfen, falsche Bescheinigungen über Fischerprüfungen verkauft zu haben. In Rheinland-Pfalz ist das eine Voraussetzung für einen Antrag auf einen Angelschein, mit dem man in öffentlichen und privaten Gewässern angeln darf. Diese Prüfungszeugnisse hatte er nach eigenen Angaben mit dem Namen des echten Amtstierarztes im Rhein-Lahn-Kreis unterzeichnet.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz wirft dem 28 Jahre alten Angeklagten gewerbsmäßige Urkundenfälschung in insgesamt 260 Fällen vor. Es sind noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.

Ehrensache: Klaus Müller

Klaus Müller lebt und liebt den Angelsport und den damit verbundenen Naturschutz an der Ahr. Die letzten sechs Kilometer vor der Einmündung in den Rhein bewirtschaftet sein Verein, der Angelsportclub Sinzig, seit 1970. Er ist sei 39 Jahren dabei und als Vorsitzender liegen ihm die Erhaltung der Fischarten und die Schönheit des Natur an der Ahr sehr am Herzen.

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