Der bekannte Förster und Buchautor Peter Wohlleben hatte neben der staatlichen Forstverwaltung auch das Umweltministerium Rheinland-Pfalz und das Forstamt Neuhäusel angezeigt. Er wirft den Behörden vor, dass bei Montabaur Bäume illegal gefällt worden seien. Dadurch sei das dortige Schutzgebiet gefährdet.
Dafür gibt es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft jedoch keine konkreten Anhaltspunkte. Es sei weder eine erhebliche Schädigung noch eine Pflichtverletzung im Sinne des Gesetzes ersichtlich. Die Abholzung betraf nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nur einen vergleichsweise geringen Teil des geschützten Bereichs.
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Staatsanwaltschaft: Bäume durch Borkenkäfer geschwächt
Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Baumbestand - hauptsächlich Fichten - infolge von Umwelteinwirkungen und klimatischen Bedingungen ohnehin geschwächt gewesen sei, beispielsweise durch Borkenkäferbefall und Auswirkungen mehrerer Sturm- oder Orkantiefs.
Letztlich sind die Abholzungsmaßnahmen nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht dem Schutzzweck zuwidergelaufen, sondern hätten dem Erhalt des geschützten Gebietes gedient. Daher habe sie die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt.
Klimaschutzstaatssekretär zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung
"Die Fällung vom Borkenkäfer befallener Fichten auf der Montabaurer Höhe war notwendig und rechtlich nicht zu beanstanden. Davon waren wir von Anfang an überzeugt", sagte Klimaschutzstaatssekretär Erwin Manz (Grüne) als Reaktion auf die Meldung der Staatsanwaltschaft Koblenz.
Die Alternative zu den Fällungen der "todgeweihten" Fichten hätte den Angaben zufolge darin bestanden, sich mit dem Verlust sämtlicher Fichtenbestände einfach abzufinden. "Die betreffenden Flächen auf der "Montabaurer Höhe" würden damit auf absehbare Zeit durch großflächig abgestorbene Baumgerippe geprägt sein, die aus Sicherheitsgründen auf absehbare Zeit auch nicht betreten werden könnten", sagte der Staatssekretär.
Wohlleben überrascht über Entscheidung der Staatsanwaltschaft
Peter Wohlleben ist eigenen Angaben zufolge weniger enttäuscht über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, sondern viel mehr überrascht. Ihn überrasche vor allem der kurze Zeitraum, in dem diese Entscheidung gefallen sei.
"Es hat von Seiten der Staatsanwaltschaft keinerlei Rückfragen an uns gegeben", sagt Wohlleben. Auch Angebote Wohllebens und seiner Mitstreiter, mit fachkundigen Sachverständigen ins Gespräch zu kommen, seien von der Staatsanwaltschaft nicht wahrgenommen worden.
Beratung über weitere Schritte Wohllebens
Erstaunt ist Wohlleben auch über Teile der Begründung der Staatsanwaltschaft. "Darin heißt es etwa, dass abgestorbene Bäume keine Schattenwirkung für den Waldboden hätten. Das ist wissenschaftlich und physikalisch nicht haltbar", so Wohlleben. Gemeinsam mit seinen Mitstreitern plane er daher nun weitere Schritte. Wie diese konkret aussehen könnten, müsse nun beraten werden.