Die Eltern und ihre Tochter sind Deutsche. Bei der Hochzeit vor über zehn Jahren hatte sich das Ehepaar für den Nachnamen des Mannes entschieden. Damals sprach nichts gegen den russischen klingenden Namen, sagte der Kläger am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz.
Seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 habe sich die Lage schlagartig geändert. Inzwischen erlebe die Familie das Gleiche wie viele Russen in Deutschland: Immer wieder komme es zu Diskriminierungen im Alltag. Deshalb will der Kläger seinen Namen auch nicht öffentlich machen.

Familie aus VG Maifeld: Diskriminierung in Beruf, Schule und Alltag
Der Kläger führte aus, er betreibe ein Nebengewerbe als Unternehmer. Dort sei es bereits vorgekommen, dass ein Auftraggeber abgesprungen sei mit der Begründung, dass er nur mit Deutschen arbeiten wolle. Auch in der Warteschlange vor einem Restaurant sei es zu rassistischen Äußerungen gekommen, als die Familie mit ihrem Nachnamen aufgerufen wurde.
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Er und seine Frau könnten mit solchen Situationen noch einigermaßen erwachsen umgehen. Am meisten Sorgen mache er sich aber um seine Tochter. Diese habe seit ihrer Einschulung in einer weiterführenden Schule ebenfalls Erfahrungen mit Diskriminierungen sammeln müssen - durch andere Kinder, aber auch durch Lehrkräfte. In Rheinland-Pfalz sei das kein Einzelfall. Es dürfe nicht sein, dass seiner Tochter Steine in den Weg gelegt würden, nur weil sie den falschen Nachnamen habe.
VG Maifeld lehnte den Antrag auf Namensänderung ab
Die Verbandsgemeinde Maifeld hatte den Antrag auf Namensänderung nach eigenen Angaben mit der zuständigen Aufsichtsbehörde diskutiert und ihn letztlich abgelehnt. Die Kommune begründete das mit den sehr hohen Hürden für eine Namensänderung in Deutschland. Hierfür müsse ein wichtiger Grund vorliegen.
Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet über Namensänderung
Ein Vertreter der Verbandsgemeinde Maifeld sagte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz, eine Diskriminierung wegen des russisch klingenden Nachnamens sei schlimm. Das allein sei aber noch kein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes für eine Änderung. Schließlich würden zahlreiche Studien zeigen, dass Menschen mit ausländischen Namen praktisch überall strukturell diskriminiert würden: Sei es bei der Wohnungssuche, bei der Jobsuche oder bei der Notenvergabe an Schulen und Universitäten.
Sollte das Gericht grundsätzlich die Diskriminierung als wichtigen Grund anerkennen, könnte in Zukunft so gut wie Jeder mit ausländischem Namen erfolgreich eine Änderung beantragen. Das Verwaltungsgericht Koblenz berät über den Fall und hat angekündigt, dass es voraussichtlich sein Urteil in den nächsten drei bis vier Wochen fällen wird.