Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU) (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Thomas Frey)

Nach Forderung der Kreis-Grünen

Wie wahrscheinlich ist der Rücktritt von Ahrweiler-Landrat Pföhler?

Stand
AUTOR/IN
Gernot Ludwig

Im Landkreis Ahrweiler wird der Druck auf Landrat Jürgen Pföhler von der CDU immer größer - auch politisch. Die Grünen-Fraktion im Kreistag von Ahrweiler fordert seinen Rücktritt.

Dem Landrat wird vorgeworfen, am Abend der Flutkatastrophe zu spät, bzw. untätig gewesen zu sein und zu spät den Katastrophenalarm ausgelöst zu haben. Hätte er das früher gemacht, hätten dadurch möglicherweise Menschenleben gerettet werden können. Dazu ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft Koblenz. Die Grünen aus Ahrweiler fordern nun auch politische Konsequenzen für Pföhler: Er soll bis zur Kreistagssitzung am kommenden Mittwoch, den 18. August, zurücktreten - oder sie beantragen ein Abwahlverfahren gegen ihn.

Dass Landrat Pföhler der Forderung der Grünen nachkommt und tatsächlich zurücktritt, ist jedoch unwahrscheinlich - aus finanziellen Gründen.

Bei Landrat-Rücktritt: Keine Beamten-Rente

Wenn beispielsweise eine Ministerin oder ein Minister zurücktritt, sind diese aufgrund ihrer rechtlichen Stellung finanziell abgesichert. Bei einem Landrat ist das anders. Er ist Beamter und wenn er von seinem Amt zurücktritt ist es im Allgemeinen so, dass er dann auch seine Beamtenpension verliert.

Er wird in der Rentenversicherung nachversichert und das, was er daraus später für die Altersversorgung bekommt ist, je nach Fall, weniger bis deutlich weniger. Deshalb kommt es in der Praxis äußerst selten vor, dass ein Landrat zurücktritt. In Rheinland-Pfalz hat es so einen Fall nach Auskunft des Landkreistags noch nie gegeben.

Anders wäre es, wenn Pföhler aufgrund von Krankheit dauerhaft dienstunfähig wäre und deshalb in den vorzeitigen Ruhestand versetzt würde. Dann würde er nach Einschätzung von Beamtenrechtsexperten seine Pension weitgehend behalten. Ähnlich wäre es, wenn Pföhler abgewählt würde.

Auch andere Fraktionen müssen für Abwahl stimmen

Grundsätzlich ist die Abwahl eines Landrates jedoch an große Hürden gekoppelt. Eine Abwahl müssen mindestens zwei Drittel des Kreistages beschließen, so steht es im § 49 der rheinland-pfälzischen Landkreisordnung. Für den Fall Pföhler bedeutet das: Neben den Grünen müssen auch andere Fraktionen für die Abwahl des CDU-Landrats stimmen - darunter auch Mitglieder der CDU-Fraktion.

Sollte der Kreistag sich tatsächlich für die Abwahl des Landrates aussprechen, müssten im nächsten Schritt die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ahrweiler bei einer Wahl entscheiden, ob Landrat Pföhler tatsächlich gehen soll oder bleiben darf. Erst wenn sich eine Mehrheit der Bürger gegen ihn ausspricht und mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten abgestimmt haben, ist er abgewählt. Einen solchen Fall hat es in Rheinland-Pfalz nach aktuellem Kenntnisstand noch nie gegeben.

Ahrtal

Katastrophenalarm kam ihnen zu spät Ahr-Bürgermeister kritisieren Landrat Pföhler

Mehrere Bürgermeister des Ahrtals erheben schwere Vorwürfe gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU). Denn ein Katastrophenalarm sei bereits früh gefordert worden.

Landkreis Ahrweiler

Staatsanwaltschaft informiert über Verfahren Nach Flutkatastrophe im Ahrtal: Ermittlungen gegen Landrat

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach der Flutkatastrophe im Ahrtal Ermittlungen gegen Landrat Pföhler aufgenommen. Es geht um den Verdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen.

SWR Aktuell Rheinland-Pfalz SWR Fernsehen RP

Rheinland-Pfalz

Der Hochwasser-Blog für RLP Landesfeuerwehrverband zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft

In den von der Flutkatastrophe zerstörten Regionen in Rheinland-Pfalz läuft der Wiederaufbau. Viel ist geschafft, viel ist noch zu tun. Hier die aktuelle Lage.

Stand
AUTOR/IN
Gernot Ludwig