Aufnahme der Achterbahn im Wild- und Freizeitpark in Klotten.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Thomas Frey)

TÜV-Gutachten veröffentlicht

Nach Achterbahnunglück in Klotten: Kein technischer Fehler

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Nach dem tödlichen Unfall im Freizeitpark Klotten im August hat der Kreis Cochem-Zell das Ergebnis des TÜV-Gutachtens veröffentlicht. Demnach konnte kein technischer Fehler festgestellt werden.

Laut dem Gutachten des TÜV Rheinland entsprach das Rückhaltesystem, das heißt der Bügel zur Sicherung der Fahrgäste, zum Zeitpunkt des Unfalls den erforderlichen Auflagen. 

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Im Freizeitpark Klotten ist eine Frau beim Sturz aus einer Achterbahn gestorben. Solche Unfälle sind selten. Achterbahnen werden in Deutschland regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft, sagt Joachim Bühler vom TÜV-Verband.

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Das Gutachten empfiehlt laut Kreis aber eine Nachrüstung, um einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten. Wie der Kreis Cochem-Zell mitteilt, darf die Achterbahn wieder fahren, sobald die Anlage nachgerüstet und erneut überprüft wurde.

Achterbahn in Klotten muss nachgerüstet werden

Bei dem Unfall im August war eine 57-jährige Frau aus St. Wendel im Saarland während der Fahrt mit der Achterbahn aus etwa acht Metern Höhe gestürzt. Sie starb noch am Unfallort an ihren schweren Verletzungen. Der Betreiber des Freizeitparks in Klotten zeigte sich in einem Statement auf seiner Internetseite bestürzt über den Vorfall. Der Park blieb zwei Tage geschlossen. Wie die Frau aus der Achterbahn stürzen konnte, ist weiterhin unklar.

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SWR