Dem Gesundheitsamt Mayen-Koblenz liegen nach eigenen Angaben Meldungen von rund 250 Einrichtungen vor. Mehr als 900 Beschäftigte sollen in diesen noch ungeimpft oder nicht vollständig geimpft sein. Dem Kreis Neuwied seien etwa 400 Personen gemeldet worden, die keinen Impfnachweis haben, heißt es dort. Im Rhein-Lahn-Kreis liegt die entsprechende Zahl nach eigenen Angaben bei rund 300.
Impfpflicht gilt nicht nur für Pfleger und Ärzte
Zu den Gemeldeten zählen nicht nur Pflegekräfte und medizinisches Personal, sondern auch Verwaltungsmitarbeiter oder Menschen, die beispielsweise in den Küchen der Einrichtungen arbeiten. Gemeldet werden mussten nach Angaben des Rhein-Hunsrück-Kreises unter anderem auch Personen, bei denen Zweifel an der Echtheit der eingereichten Nachweise besteht.
Start am 15. März auch in Rheinland-Pfalz Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Was heißt das für die Beschäftigten?
Zum 15. März gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Was bedeutet das für diese Einrichtungen und droht eine Verschärfung des Personalmangels?
Alle Gemeldeten hätten zwei Wochen Zeit bekommen, den Ämtern Impfnachweise vorzulegen. Momentan werden die Fälle geprüft. Der Westerwaldkreis beispielsweise hat Meldungen zu 262 Personen erhalten - 25 von ihnen seien schließlich doch geimpft gewesen. Mit der Kontrolle sind laut Kreisverwaltung zwei Vollzeit- und drei Teilzeitkräfte beschäftigt.
Durchsetzung der Impfpflicht setzt Gesundheitsämter unter Druck
Angesichts der Vielzahl an Aufgaben für die Gesundheitsämter im Rahmen der Coronakrise, aber auch durch die Flüchtlinge aus der Ukraine, sei die Belastung der Mitarbeiter derzeit sehr hoch. Die Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stelle daher einen erheblichen Zusatzaufwand dar.
Neben neuen Strukturen, die geschaffen werden mussten, gelte es, zahlreiche Mails und Anfragen von Betroffenen und Einrichtungen zu beantworten. Der Kontakt mit den gemeldeten Personen verläuft den Angaben zufolge mitunter alles andere als freundlich. Von der Pressestelle des Kreises Mayen-Koblenz heißt es dazu: "Leider verstehen viele Betroffene nicht - oder wollen es nicht verstehen, dass wir als Gesundheitsamt hier nicht willkürlich handeln, sondern dass es sich um ein Bundesgesetz handelt und diese Impfpflicht als verfassungskonform gilt."
Kein Impfnachweis: Bußgelder oder Berufsverbot drohen
Wer den Ämtern innerhalb der Frist keinen Nachweis über eine Corona-Impfung erbringt, muss laut der Kreisverwaltung in Ahrweiler mit einem Bußgeld rechnen. Das Gesundheitsamt könne als letzten Schritt auch ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen.
Ob die berufsbezogene Impfpflicht für einen Versorgungsengpass sorgen wird, ist bislang noch nicht klar. "Wir gehen davon aus, dass eine gewisse Anzahl der betroffenen Beschäftigten ihre Tätigkeit beenden werden", heißt es dazu beispielsweise aus dem Kreishaus in Ahrweiler. Die Kreisverwaltung Montabaur spricht von mehr als einem Dutzend Kündigungen, die schon bekannt seien.
Noch keine Personalengpässe in Kliniken in Koblenz
Im Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein hat das Prozedere nach eigenen Angaben noch keine direkten Auswirkungen auf den Krankenhausalltag. Wie eine Sprecherin gegenüber dem SWR erklärte, sei die Anzahl der ungeimpften Mitarbeitenden in den vergangenen Wochen gesunken, zudem sei die Anzahl der Mitarbeitenden, die als genesen gelten, gestiegen.
Ähnlich sieht es auch im Katholischen Klinikum Koblenz-Montabaur aus. Ein Sprecher erklärte, dass nur eine "unfassbar kleine Zahl" der Beschäftigten keinen Impfnachweis erbracht habe. Hier werde jetzt auf die Entscheidung der Ordnungsbehörden gewartet.