Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine vor mehr als einem Jahr sei es vermehrt zu diskriminierenden Beleidigungen wegen des russisch klingenden Namens gekommen. Für das Gericht war das allerdings nicht ausreichend, um den Namen tatsächlich zu ändern. Die Hürden für eine Namensänderung seien in Deutschland sehr hoch, heißt es in der Urteilsbegründung. Allein die Tatsache, dass ein nicht deutsch klingender Name im Alltag zu Problemen führe, sei nicht ausreichend.
Keine außergewöhnliche Belastung für die Familie
Gleiches gelte für das Argument, dass die Tochter der Familie in der Schule beleidigt worden sei aufgrund des Nachnamens. Ebenso wie für die Ausführungen des Vaters, dass er in seinem Nebengewerbe schon Absagen für Aufträge bekommen habe. Dies seien zwar unschöne Ereignisse gewesen, eine außergewöhnliche seelische Belastung lasse sich daraus aber nicht ableiten.
Bloße Unannehmlichkeiten im Alltag würden keine Namensänderung rechtfertigen, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Außerdem hätten die Ausführungen des Vaters gezeigt, dass es sich um Einzelfälle gehandelt habe, die sich nicht zwangsläufig wiederholen müssten.
Angst vor Diskriminierung im Alltag Klage in Koblenz: Familie will russischen Nachnamen loswerden
Eine Familie aus der Eifel beklagt Diskriminierung im Alltag, weil ihr Nachname russisch klingt. Sie will vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine Namensänderung erreichen.
Auch die VG Maifeld hatte Namensänderung abgelehnt
Schon in der mündlichen Verhandlung Anfang April hatten die Richter darauf hingewiesen, dass gerade Alltags-Diskriminierung nicht als Grund für eine Namensänderung herangezogen werden könne. Ähnlich hatte auch die Verbandsgemeinde Maifeld begründet, warum sie den Antrag der Familie auf Namensänderung zuvor abgewiesen hatte.
Man verurteile zwar grundsätzlich jede Art von Rassismus, so ein Sprecher der Verbandsgemeinde. Aber für eine Namensänderung reiche das nicht aus. Andernfalls könne letztlich jeder mit einem ausländischen Namen eine solche Änderung beantragen. Gegen das Urteil kann die Familie Antrag auf Zulassung zur Berufung stellen.