Staatsanwaltschaft hat Ermittlungsverfahren eingeleitet

Wolf im Kreis Altenkirchen mit Schrotmunition erschossen

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Die in Fiersbach im Kreis Altenkirchen gefundene Wölfin wurde mit Schrot erschossen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz mit. Sie hat ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet.

Die Wölfin wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Februar mit Schrotmunition getötet. In dem Ermittlungsverfahren geht es laut der Behörde nun um den Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutz- und Bundesnaturschutzgesetz. Laut Landesjagdverband wird Schrotmunition typischerweise für die Jagd verwendet.

Abschuss eines Wolfes in Rheinland-Pfalz ist Straftat

Am Dienstag hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) als Obere Naturschutzbehörde Strafanzeige gestellt. Denn das Tier könnte illegal erschossen worden sein. Wie die SGD Nord mitteilt, sind die Ergebnisse der Untersuchung zum Tod der Wölfin eindeutig: Die Sektion des neun Monate alten Jungtieres habe ergeben, dass die Wölfin an den Folgen des Abschusses gestorben sei.

Das Tier wurde den Angaben zufolge am 15. Februar dieses Jahres in der Nähe des Ortes Fiersbach im Kreis Altenkirchen gefunden. In einer Mitteilung stellt die SGD Nord jetzt klar, dass der Abschuss eines Wolfes grundsätzlich eine Straftat darstellt. Es sei denn, es liege eine Ausnahmegenehmigung vor.

Behörden und Naturschützer bitten Zeugen sich zu melden

Die SGD Nord hat den Fall nach eigenen Angaben zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Koblenz übermittelt und Strafanzeige gestellt. Mögliche Zeugen, die Hinweise zur Tat geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Die Behörde teilte mit, dass keine weiteren Informationen bekannt gegeben werden, um das Verfahren und die polizeilichen Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen.

Auch die Naturschutzinitiative e.V. aus Quirnbach im Westerwald bittet mögliche Zeugen, sich bei der Polizei zu melden. Die Organisation setzt sich seit Jahren bundesweit gegen den Abschuss von Wölfen ein. In einer Mitteilung betont der Verein, die Tötung von streng geschützten Tieren sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Straftat.

Landesjagdverband: "Wir verurteilen die Tat aufs Schärfste"

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) äußerte sich ebenfalls zu der Tat und fand in einer Mitteilung deutliche Worte: "Wir verurteilen die Tat aufs Schärfste, egal ob sich ein sogenannter "Jäger" oder illegaler Waffenbesitzer und Wolfsfeind als Verursacher herausstellt." Diese Handlung stelle einen groben Rechtsverstoß dar. Der LJV kündigte an, umgehend einen Strafantrag gegen Unbekannt zu stellen.

Wölfe seien im Rahmen der Naturschutz-Richtlinien der Europäischen Union weiterhin "streng geschützt", heißt es in der Mitteilung weiter. Der Wolf unterliege nicht dem Jagdrecht. Es sei verboten ihn zu töten.

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SWR