Die Koblenzer Staatsanwaltschaft hatte ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit in Auftrag gegeben. Im vorläufigen Gutachten bescheinigt ein psychiatrischer Sachverständiger, dass der Beschuldigte wegen seiner psychischen Veranlagung zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb einen Antrag auf Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung gestellt.
Kleinkind überlebte, weil Passanten eingriffen
Dem mutmaßlichen Täter wird versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Mann soll Mitte März dieses Jahres in der Nähe des Koblenzer Hauptbahnhofs einen zweijährigen Jungen in einem Kinderwagen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt haben. Die Mutter des Kleinkindes habe der Mann weggeschubst. Der Junge musste notoperiert werden.
Dass er trotz der schweren Verletzungen überlebte, ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dem Eingreifen der Passanten zu verdanken. Ihnen sei es gelungen, den 39-Jährigen zu überwältigen. Dieser wurde festgenommen. Einer der Passanten soll als Erster reagiert und dem Angreifer das Messer entrissen haben. Nach diesem wichtigen Zeugen hatte die Polizei vergeblich gesucht. Er hat sich laut Staatsanwaltschaft bis heute nicht gemeldet.
Landgericht Koblenz entscheidet über Antrag der Staatsanwaltschaft
Bereits während des Ermittlungsverfahrens war der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden. Er befinde sich weiterhin in einer geschlossenen Maßregelvollzugseinrichtung in Rheinland-Pfalz, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Das Landgericht Koblenz müsse nun darüber befinden, ob der Mann auch weiterhin in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.