Stellt sich nicht zur Wiederwahl: der Landrat des Rhein-Lahn-Kreises, Frank Puchtler (SPD) (Foto: SWR)

Entstand finanzieller Schaden für den Kreis?

Lebenshilfe Rhein-Lahn: Disziplinarverfahren gegen Ex-Landrat Puchtler

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Constantin Pläcking
SWR-Reporter Constantin Pläcking aus dem Studio Koblenz. (Foto: SWR)

Nach den Ungereimtheiten um die Lebenshilfe Rhein-Lahn hat die zuständige Aufsichtsbehörde ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Landrat Frank Puchtler eingeleitet.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier ermittelt nach eigenen Angaben in einem Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Landrat des Rhein-Lahn-Kreises Frank Puchtler (SPD). Nach Informationen der ersten Kreisbeigeordneten Gisela Bertram (SPD) und der SPD-Kreistagsfraktion geht es bei den Ermittlungen um die Lebenshilfe Rhein-Lahn und mögliche Ungereimtheiten im Zusammenhang damit.

Laut Bertram werde unter anderem ermittelt, ob dem Kreis ein möglicher Schaden entstanden sei. Konkretere Einzelheiten sind aber noch nicht bekannt.

Ex-Landrat Puchtler äußert sich selbst nicht

Der ehemalige Landrat des Rhein-Lahn-Kreises, Frank Puchtler (SPD), sagte auf SWR-Anfrage selbst nichts zum Inhalt des Disziplinarverfahrens. Er bestätigte aber über seinen Anwalt, dass bei der ADD ein Disziplinarverfahren gegen ihn geführt werde. Außerdem ließ er mitteilen, dass er die Klärung der Vorwürfe "in einem dafür vorgesehen förmlichen Verfahren" begrüße. Eine Stellungnahme dazu beabsichtige er momentan nicht.

Lebenshilfe Rhein-Lahn musste Insolvenz anmelden

Die Lebenshilfe Rhein-Lahn hatte im Mai 2022 Insolvenz angemeldet, nachdem die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Lebenshilfe ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte. Ihm wird Untreue in 300 Fällen mit einem Schaden von knapp 600.000 Euro vorgeworfen. Demnach soll er etwa auf Kosten der Lebenshilfe privat teure E-Bikes gekauft haben. Das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Auch das Insolvenzverfahren läuft noch.

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Rhein-Lahn-Kreis lässt Ansprüche von Anwalt prüfen

Die Lebenshilfe Rhein-Lahn hatte unter anderem einen integrativen Kindergarten in Singhofen betrieben. Die Personalkosten dafür zahlte größtenteils der Rhein-Lahn-Kreis. Er holte sich seinerseits einen Teil der Kosten vom Landesjugendamt zurück. Das will im Fall der Lebenshilfe Rhein-Lahn diese Kosten jetzt aber nicht mehr übernehmen. Das Landesjugendamt begründet das damit, dass noch nicht nachgewiesen worden sei, wie das Geld von der Lebenshilfe verwendet wurde.

Laut einer Vorlage für den Kreistag geht es um den Zeitraum zwischen 2018 und 2021. Möglicherweise bleibt der Kreis nach eigenen Angaben auf etwa 400.000 Euro sitzen. Der Kreistag hat deshalb in seiner letzten Sitzung entschieden, einen Anwalt einzuschalten und sich beraten zu lassen, ob und wie er Ansprüche stellen kann.

SPD fordert ADD zur schnellen Untersuchung auf

Die SPD-Kreistagsfraktion fordert die zuständigen Aufsichtsbehörde ADD in einem Brief zur schnellen Aufklärung auf. Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Die ADD habe allerdings in der Sache bislang "so gut wie nichts unternommen", heißt es in dem Schreiben.

Die Unterlagen seien bereits vor mehreren Monaten von der Kreisverwaltung und der damaligen Interims-Landrätin Gisela Bertram an die ADD übergeben worden, so die SPD. Es brauche dringend Klarheit, damit der Landkreis prüfen könne, ob er Geschädigter sei und welche Schritte ergriffen werden müssten, so die SPD in einer Pressemitteilung.

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