Das Oberlandesgericht (OLG) ist damit nach eigenen Angaben eines der wenigen Gerichte in Deutschland, die im Diesel-Skandal einem Käufer eine so weitgehende Entschädigung zugesprochen haben. Das Urteil wurde bereits am 16. September gefällt, aber erst jetzt vom Gericht bekanntgegeben.
Gericht: VW wollte Profit vergrößern
Die Richter entschieden, der VW-Konzern habe bewusst und sittenwidrig Fahrzeuge mit unzulässiger Software in den Verkehr gebracht, um seinen Profit zu vergrößern. Deshalb könne der Käufer aus dem Kreis Neuwied den gebrauchten Golf mit Dieselmotor zurückgegeben, den er 2011 gekauft hatte.
Kläger erhält Kaufpreis plus Zinsen
Nach der Entscheidung bekommt er den vollen Kaufpreis plus vier Prozent Zinsen zurück. Im Gegenzug wird ein Abschlag für die Zeit abgezogen, in der er den Wagen gefahren hat. Volkswagen kann die Entscheidung noch anfechten.