Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen einen 19-Jährigen wegen versuchten Totschlags erhoben. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture alliance/dpa | Swen Pförtner)

Streit vor Lokal in Zweibrücken eskaliert

Versuchter Totschlag: 19-Jähriger sticht auf Gegner ein

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Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage wegen versuchten Totschlags gegen einen zur Tatzeit 19-Jährigen erhoben. Er soll einen anderen Mann mit einem Messer lebengefährlich verletzt haben.

Die Tat ereignete sich bereits im Juni vergangenen Jahres vor einem Lokal in der Maxstraße in Zweibrücken. Dort waren nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gegen 4 Uhr morgens mehrere Personen miteinander in Streit geraten, zunächst nur verbal. Der Angeklagte soll dabei einen 24-Jährigen beleidigt und provoziert haben. Der Mann sei daraufhin auf den Jüngeren losgegangen und habe ihm einen Faustschlag gegen den Kopf verpasst.

Bei Streit in Zweibrücken lebensgefährlich verletzt

Der 19-Jährige hatte diesen Angriff laut Staatsanwaltschaft jedoch bereits erwartet. Er soll mit einem Messer dem Mann mehrfach in Richtung Oberkörper gestochen haben. Zwar habe der 24-Jähriger weiter zugeschlagen, er erlitt dabei jedoch mehrere Stichverletzungen am Brustkorb, am Oberschenkel und im Unterbauch.

Staatsanwaltschaft sicher: Das war keine Notwehr

Ein rechtsmedizinisches Gutachten sei zu dem Schluss gekommen, dass durch den Stich in den Unterbauch Lebensgefahr für den 24-Jährigen bestand. Die Staatsanwaltschaft ist daher überzeugt, dass der Jüngere den Tod seines Opfers in Kauf genommen habe. Sein Verhalten sei zudem keine Notwehr gewesen. Der Einsatz eines Messers in Verbindung mit den Stichen in besonders empfindliche Bereiche des Körpers überschreiten laut Rechtssprechung die Grenzen des Notwehrrechts.

Das Landgericht Zweibrücken wird nun darüber entscheiden, ob die Anklage zum Prozess zugelassen wird.

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SWR