Die Schäden durch Krähen in der Landwirtschaft haben nach Angaben des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd in diesem Jahr nochmals deutlich zugenommen. Die Betriebe würden zum Teil massive Ausfälle auf ihren Feldern melden. Betroffen sei nicht nur der Ackerbau, sondern auch der Obst- und Gemüsebau.
30.000 Euro Schaden durch die Krähen auf einem einzigen Feld
Christian Glahn gehört der Heilbachhof bei Zweibrücken. Er hat in den vergangenen zwei Wochen rund 60 Hektar Mais an die Saatkrähen verloren, seine gesamte Aussaat. "Man ist ohnmächtig, man kann nichts machen", so Glahn über den Moment, als er den Schaden festgestellt hat. Der Landwirt will sein leer gefressenes Feld nun wieder neu bestellen. Diesmal aber mit einer Mischung aus Hirse, Mais und Sonnenblumen. Glahn hofft, dass das Feld so für die Krähen uninteressanter wird. Er beziffert seinen Gesamtschaden auf rund 30.000 Euro.
Hartelt: Krähen müssen ganzjährig gejagt werden dürfen
Der Verband kritisiert in dem Zusammenhang die zuständigen Behörden. Die Landwirte hätten aufgrund der "überholten" Gesetzeslage keine Möglichkeit, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Auch fehlende Genehmigungen seitens der Behörden seien ein Problem. Die sogenannte Vergrämung durch Schussapparate oder Vogelscheuchen sei nicht wirklich erfolgreich gewesen. Verbandspräsident Eberhard Hartelt fordert daher, die Krähen gezielt abschießen zu dürfen.
Schutzstatus der Saatkrähe aus Sicht des BWV mittlerweile überholt
Die Jagdbehörden sollen es aus Sicht des Bauern- und Winzerverbands möglich machen, dass die Rabenkrähe das ganze Jahr über geschossen werden kann. Das sei derzeit aufgrund der Schonzeit nicht möglich. Die Saatkrähe hingegen dürfe grundsätzlich nicht bejagt werden. Ihr Schutzstatus ist nach Ansicht von Hartelt jedoch längst überholt, weil sich die Saatkrähen-Population in Deutschland stabilisiert habe. Er fordert daher, die Saatkrähe ebenfalls in das Jagdrecht aufzunehmen.
So lassen sich Krähen, Raben und Dohlen unterscheiden:
Kommentar zur geforderten Änderung im Jagdrecht "Es ist an der Zeit, den Abschuss von Saatkrähen zu erlauben!"
Die Landwirte in der Pfalz fordern, die bislang geschützte Saatkrähe ins Jagdrecht aufzunehmen, weil die Tiere ihre Ernte zerstören. Es ist an der Zeit, dieses uralte Gesetz zu ändern, findet auch SWR-Redakteurin Sina Weber.
Betroffene Landwirte müssten entschädigt werden
Die finanziellen Schäden bei den betroffenen Landwirten würden häufig mehrere zehntausend Euro betragen. Sollten die Behörden und das rheinland-pfälzische Umweltministerium die Jagdgesetze nicht ändern, müssten die Bauern nach Ansicht des Verbands entschädigt werden. Die Politik könne nicht tatenlos zuschauen, wie Krähen bei einigen Landwirten einen Großteil der Ernte zerstören.
NABU: Saatkrähen häufig nicht für Schäden verantwortlich
Die Naturschützer des NABU fordern, klar zwischen Saatkrähe und Rabenkrähe zu unterscheiden. Saatkrähen seien früher sogar bei den Landwirten beliebt gewesen, weil sie Bodenschädlinge gefressen hätten. Durch den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln würden die Vögel inzwischen aber anders ihre Nahrung suchen. Das Ausmaß der Schäden durch Saatkrähen ist nach Angaben des NABU noch nicht genügend erforscht. Die Naturschützer sind außerdem der Ansicht, dass sich die Krähen noch schneller vermehren würden, je höher die Abschussrate durch eine Bejagung wäre.