
In Zweibrücken leben in der Innenstadt um die 7.000 Saatkrähen. Sie fliegen von dort aus los, um in einem Umkreis von etwa zehn Kilometern Futter zu suchen. Unlängst haben sie 60 Hektar Ackerfläche eines Landwirtes komplett zerstört - das sind etwa 84 Fußballfelder. Sämtliche Maiskörner haben die Saatkrähen aus dem Boden gepickt, die Löcher der Schnäbel sind deutlich zu sehen. Ein Totalausfall für den Landwirt, der hohe Kosten verursacht.
Auch der örtliche Jäger kann, beziehungsweise darf nicht helfen. Denn Saatkrähen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Heißt: Es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, sie zu verletzen oder zu töten. Einzig durch eine Ausnahmegenehmigung nach Artikel neun der EU-Vogelrichtlinie dürfen die Tiere bejagt werden. Und auch dann nur außerhalb der Brutzeit und "aus einem vernünftigen Grund".
"Die Saatkrähen sind besonders geschützt. Das ist heute vollkommen überflüssig."
Saatkrähen zerstören Getreide, Obst und Gemüse in der Pfalz
Genau das wäre aber die einzige Möglichkeit, um der immer weiter wachsenden Population Herr zu werden. Und die verdoppelt sich etwa alle vier Jahre. Die Saatkrähen gehen aber nicht nur an die Maisfelder, sondern auch an Getreide, Obst und Gemüse. Jedes Jahr, so heißt es vom Bauern- und Winzerverband, beklagen die Landwirte hohe Verluste, für die niemand aufkommt.
Daher wird es Zeit, das Gesetz, das auf Jahrzehnte alten Fakten basiert, zu ändern. Die Saatkrähen sind besonders geschützt. Das war früher vielleicht einmal nötig, ist heute aber vollkommen überflüssig. Selbst der Naturschutzbund (NABU) gibt an, dass Saatkrähen nicht gefährdet sind und dass ihre Bestände stark zunehmen. Warum also nicht ein uraltes Gesetz einfach mal überarbeiten und anpassen?
Bauernverband fordert Änderung des Jagdrechts Totalschaden im Maisfeld: Krähen werden in der Pfalz zur Plage
In der Pfalz werden Krähen zu einem immer ernsteren Problem für Landwirte. Zum Teil machen sich die Vögel über komplette Felder her. Der Bauernverband fordert nun eine Änderung des Jagdrechts.
Krähen sollten abgeschossen werden dürfen
Jetzt wäre es Zeit, die Saatkrähen ins Jagdrecht aufzunehmen und ihre Bejagung zu erlauben. Und damit meine ich ganz klar: ihren Abschuss zu erlauben. Denn: Sie einfach nur zu vertreiben, bringt wenig bis nichts. Zumal dann vielleicht ein Landwirt Ruhe hat, der nächste zwei Orte weiter aber Probleme bekommt. Es hilft also nur, den Bestand zu regulieren, und zwar möglichst schnell, um weitere, unnötige wirtschaftliche Einbußen zu verhindern. Denn sonst wird man sich irgendwann darüber unterhalten müssen, den Landwirten ihre Schäden zu ersetzen – und zwar von staatlicher Seite.