Zweibrücken

Anklage wegen Körperverletzung mit Bierflasche

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Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat einen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil er einen anderen Mann mit einer Bierflasche verletzt haben soll. Im vergangenen Oktober waren vor dem Behördenzentrum in Zweibrücken mehrere Menschen aneinander geraten, weil eine Gruppe Bierflaschen auf den Boden geworfen hatte. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte dann im Streit einen anderen Mann mit einer abgebrochenen Bierflasche am Bauch verletzt. Der mutmaßliche Täter bestreitet die Tat. Das Amtsgericht Zweibrücken muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.

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SWR