Schönborn und Sitters im Donnersbergkreis oder auch Hinzweiler im Kreis Kusel - in diesen und einigen anderen westpfälzischen Gemeinden haben die Einwohner keine Möglichkeit, bei der Bundestagwahl am 26. September ihre Stimme in die Wahlurne zu werfen. Wenn sie ihre Stimme persönlich abgeben wollen, müssen sie das im entsprechenden Nachbarort machen. Der Grund: Das Wahlgeheimnis könnte gefährdet sein.
Für Auszählung mindestens 50 abgegebene Stimmzettel notwendig
Mindestens 50 Wähler müssen ihre Stimme in eine Wahlurne werfen, damit die Stimmen in der jeweiligen Ortsgemeinde ausgezählt werden dürfen. Das sieht die neue Bundeswahlordnung vor (neuer § 68). Diese neue Regelung soll dazu dienen, das Wahlgeheimnis besser zu schützen. Unter anderem die Gemeinden Schönborn, Sitters und Hinzweiler gehen aufgrund ihrer Einwohnerzahl und der Corona-Pandemie davon aus, dass bei ihnen nicht genug Stimmzettel in der Wahlurne landen würden. Deswegen haben sie sich im Vorfeld der Bundestagswahl dafür entschieden, dieses Jahr kein Wahllokal einzurichten.
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Der SWR und infratest dimap bieten für die Ergebnisse der Bundestagswahl wieder eine Ortssuche an. Der zu erwartend hohe Anteil an Briefwählern sowie eine Neuerung im Bundeswahlgesetz werden sich für kleinere Orte möglicherweise negativ auswirken.
Einwohner müssen in Nachbarorten ihre Stimme abgeben
Wenn sie persönlich wählen wollen, müssen Bürgerinnen und Bürger aus den betroffenen Gemeinden ihre Stimme im Nachbarort abgeben. Das sei zwar schade für einige Einwohner, aber kein gravierendes Problem, findet Gunter Suffel (SPD), der Ortsbürgermeister der Gemeinde Hinzweiler im Kreis Kusel. Uns wäre es zwar lieber gewesen wenn wir ein Wahllokal bei uns im Ort hätten anbieten können, der Nachbarort Oberweiler ist aber nur einen Kilometer entfernt. Dort können die Menschen ihre Stimme abgeben."
Bürger könnten einen Kilometer weiter ans nächste Wahllokal fahren
Bei den vergangenen Wahlen seien die Bürger bis ans Wahllokal im Ort herangefahren - auch die Senioren. Da könnten sie bei der kommenden Bundestagswahl auch noch einen Kilometer weiter fahren bis zum nächsten Wahllokal, findet Suffel. "Es kommt uns außerdem gelegen, dass im Nachbarort gewählt werden kann, weil wir in der Halle, in der bei uns normalerweise gewählt wird, am wir Tag der Bundestagswahl eine größere Veranstaltung geplant haben", sagt Gunter Suffel.
Briefwahlstimmen werden dieses Mal in Verbandsgemeinden ausgezählt
Auch Dirk Braun, Ortsbürgermeister von Schönborn im Donnersbergkreis, sieht das ähnlich. Am liebsten hätte er sich aber gewünscht, dass die Briefwahlstimmen wieder in den Ortsgemeinden ausgezählt werden. Weil das dieses Mal aber die Verbandsgemeinden übernehmen, wären auch in Schönborn wohl nicht genügend Stimmen zusammengekommen, um das Wahlgeheimnis zu wahren, glaubt Braun. "Uns ist es aber wichtig, dass jeder, der seine Stimme gerne persönlich abgeben will, das auch tun kann. Jeder Bürger aus Schönborn, der nicht in der Lage ist, in den Nachbarort nach Bisterschied zu kommen, kann sich bei unserer Ortsgemeinde melden. Wir fahren sie oder ihn dann zum Wahllokal", verspricht Braun.
Künftig sogenannte "Kurzwahllokale" eine Option?
Wolfgang Maurer, Ortsbürgermeister von Hausweiler im Kreis Kusel hat noch eine andere Idee. Er könnte sich vorstellen, dass bei künftigen Wahlen "Kurzwahllokale" eingerichtet werden. Soll heißen: Wahllokale würden in kleinen Ortsgemeinden wie Hausweiler für wenige Stunden öffnen und die Wahlurnen anschließend in die Nachbargemeinden gebracht. Dann hätte jeder Bürger die Möglichkeit, seine Stimme in seinem Heimatort abzugeben und für die Wahlvorstände sei der Aufwand geringer, als zehn Stunden vor Ort bleiben zu müssen und auf wenige Stimmen zu warten.