Die umfangreichen Ermittlungen rund um den mutmaßlichen Polizistenmord im Kreis Kusel haben zu einer weiteren Anklage geführt. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wirft dem Hauptangeklagten im Kusel-Prozess unter anderem Jagdwilderei und versuchte gefährliche Körperverletzung vor. Dabei geht es um einen Vorfall vom September 2017.
Versuchte gefährliche Körperverletzung um Wilderei zu vertuschen?
Andreas S. soll damals in der Nähe von Spiesen-Elversberg illegal ein Reh geschossen haben. Ein Zeuge beobachtete das laut Staatsanwaltschaft und stellte sich dem Fahrzeug des mutmaßlichen Wilderes in den Weg. Dieser sei daraufhin auf den Zeugen zugefahren, der sich nur noch durch einen Sprung auf die Seite habe retten können.
Zeuge nimmt Alibi zurück
Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hatte deswegen schon einmal gegen Andreas S. ermittelt. Das Verfahren sei aber aufgrund zweier Zeugen, die ihm ein Alibi verschafft hatten, eingestellt worden. Pikant: Ein Zeuge nahm dieses Alibi nun zurück. Deshalb und weil sich im Zuge der Kusel-Ermittlungen viele neue Erkenntnisse hinsichtlich der illegalen Wilderei im Saarland und der Westpfalz ergaben, habe die Staatsanwaltschaft den Fall neu aufgerollt.
Verhandlung zu Kusel-Mordprozess wegen Coronainfektion geplatzt Angeklagter Andreas S. wollte offenbar Zeugen verprügeln lassen
Andreas S. soll versucht haben, aus dem Gefängnis heraus zu organisieren, dass zwei Zeugen verprügelt werden. Ein Mithäftling hatte sich an seinen Anwalt gewandt.
Die jetzt erfolgte Anklage bezieht sich einem Sprecher in Saarbrücken zufolge rein auf den Vorfall bei Spiesen-Elversberg. Wegen möglicher weiterer Fälle von Jagdwilderei werde gesondert ermittelt. Im Zuge der zunächst eingestellten Ermittlungen habe Andreas S. noch von Verleumdung gesprochen. Jetzt habe er keine Angaben mehr gemacht.