Dem 38-jährigen Mann wurde vorgeworfen, dass er als Mitglied einer Betrügerbande Senioren mit Schockanrufen um hohe Geldsummen gebracht habe. Er soll als Abholer der Beute fungiert haben - darunter Goldbarren und teuren Schmuck.
Das Gericht wertet das Verhalten des Angeklagten laut dem Urteil als Mittäterschaft und nicht als Beihilfe. Für das Gericht ist klar, dass dem 38-Jährigen mit seiner Einreise aus Serbien nach Deutschland bewusst gewesen sein muss, dass er hier nicht als Steuerfahnder, sondern in betrügerischer Absicht unterwegs war. Zudem habe er ein finanzielles Eigeninteresse verfolgt. Das Landgericht hob außerdem hervor, dass der Angeklagte als Abholer der Beute Teil einer international handelnden Bande war. Für das Gericht habe die Bande nach einem klassischen Vorgehen bei Schockanrufen gehandelt.
In den Plädoyers lagen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zuvor weit auseinander. Sechs Jahre Haft wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs fordert die Staatsanwaltschaft für den 38-Jährigen. Der Angeklagte habe gezielt ältere Opfer ausgesucht und die Beute bei ihnen abgeholt. Die Verteidigung bestreitet die Bandenmitgliedschaft und forderte eine zweijährige Bewährungsstrafe für den Mann.
Vorwurf zu Prozessbeginn in Zweibrücken
Der 38-jährige Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft Mitglied einer Bande von mindestens fünf Personen gewesen sein. Ihr Ziel: Senioren mit sogenannten Schockanrufen dazu zu bringen, ihnen Geld oder andere Wertsachen zu übergeben. Der Angeklagte soll dabei derjenige gewesen sein, der diese Sachen bei den Opfern abgeholt hat.
Ein weibliches Mitglied der Bande soll bei den Opfern angerufen und sich als Staatsanwältin oder Gerichtshelferin ausgegeben haben. Sie täuschte vor, dass die Tochter der Opfer einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte und in Untersuchungshaft sitze. Damit sie freigelassen werden könne, sollte das Opfer eine Kaution zahlen.
Schockanruf hatte mindestens zweimal Erfolg
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte die Masche im Herbst 2024 mindestens zweimal Erfolg: Einmal soll eine Frau aus Zweibrücken dem Angeklagten Goldbarren im Wert von 80.000 Euro übergeben haben. Ein anderes Mal eine Geschädigte aus dem Kreis Birkenfeld 50.000 Euro und Schmuck.
Eine Geschädigte hat sich am ersten Verhandlungstag zu dem Betrug geäußert. Sie sagte, dass sie mehrmals mit Unbekannten telefoniert habe. Bei den Telefonaten hätten ihr die Unbekannten dann gesagt, dass sie die Goldbarren als Pfand abgeben soll. Auch ein Kriminalbeamter äußerte sich vor Gericht. Dabei ging es vor allem um die Spurensicherung und um das mögliche Tatfahrzeug.