Das Veterinäramt des Kreises Kusel hatte dem Tierhalter im Frühjahr eindeutige Auflagen gemacht: keine illegale, erwerbsmäßige Hundezucht mehr. Im Klartext heißt das, der Mann durfte keine Hunde mehr züchten und mit Gewinn verkaufen. Nach Angaben der Kreisverwaltung hatten diverse Kontrollen aber ergeben, dass der Tierhalter sich nicht an die Vorgaben gehalten hat.
Hunde aus VG Lauterecken-Wolfstein sind im Tierheim
Die Folge: Das Veterinäramt hat dem Mann aus Lauterecken-Wolfstein zuerst alle fortpflanzungsfähigen Hündinnen und nun auch die übrigen französischen Bulldoggen weggenommen. Insgesamt 22 Hunde. Die sind nun alle in einem Tierheim untergebracht.
Tierschützer hatten Kreis Kusel auf Hundehalter aufmerksam gemacht
Tierschützer hatten über das Osterwochenende die Polizei verständigt, weil sie anonyme Hinweise bekommen hatten, dass der Mann aus der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein eine illegale Hundezucht betreibe. Zudem war die Rede von verstorbenen Welpen und misshandelten Hunden. Die Polizei habe dann, so hat es damals Tierschützer Kai Zöller von der Tierrettung in Kindsbach erzählt, eine Wohnung "in katastrophalem und nicht hundefreundlichem Zustand“ vorgefunden. Zudem hätten die Hunde Parasiten gehabt und seien teilweise verletzt gewesen.
Kommentar Kreis Kusel: Deshalb gehen die beschlagnahmte Hunde zurück an den Besitzer
Die Staatsanwaltschaft hat im Kreis Kusel mehr als 20 französische Bulldoggen beschlagnahmt. Der Vorwurf: Schlechter Gesundheitszustand und nicht artgerechte Haltung. Warum es trotzdem richtig ist, dass der Halter die Tiere zurückbekommt:
Hundehalter aus VG Lauterecken-Wolfstein bekam seine Tiere zunächst zurück
Daraufhin hatte das Veterinäramt die Hunde des Mannes zunächst mitgenommen. Später bekam er seine Tiere aber wieder zurück. Der Mann war den Behörden damals bereits bekannt. Zudem sei er auch mehrfach kontrolliert worden. Dabei war festgestellt worden, dass der Zustand der Hunde zwar nicht ideal war, aber auch nicht so schlecht, dass es nach dem Gesetz gerechtfertigt gewesen wäre, dem Mann die Hunde dauerhaft wegzunehmen. Daher seien ihm die Auflagen gemacht worden. Nachdem er diese nun nicht erfüllt hat, sind die Hunde beschlagnahmt worden.