Der 72-Jährige erfasste damals mit seinem Geländewagen eine Fußgängerin und ihre beiden Enkelkinder am Fahrbahnrand. Die 60-Jährige wurde dabei lebensgefährlich verletzt und starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Auch ein zum Unfallzeitpunkt sieben Monate altes Baby wurde schwer verletzt. Der Junge erlitt einen Bruch des Oberschenkelknochens und Prellungen. Seine elfjährige Schwester erlitt ein Schleudertrauma und einen Schock. Sie leide noch heute psychisch unter den Folgen des Unfalls.
Unfall soll aus Unachtsamkeit passiert sein
Der Autofahrer hatte im Laufe der Verhandlung mehrfach gesagt, dass er sich an den Unfall selbst nicht mehr erinnern kann, weil ihm schwarz vor Augen wurde. Er berichtete, dass er auf dem Rückweg vom Baumarkt gewesen sei, wo er noch ein Steak gegessen hatte. Es sei ihm eigentlich gut gegangen, dann sei es ihm aber während der Fahrt plötzlich schlecht geworden – und dann eben schwarz vor den Augen. Das nächste, woran er sich erinnere, sei, dass sein Auto im Graben stehe und die Fahrertür klemme. Dann habe er ein Kind gehört, das "Wo ist meine Oma?" gerufen habe.
Erinnerungslücke könnte Selbstschutz sein
Der Mann war seit dem Unfall im März nach eigenen Angaben auch bei verschiedenen Ärzten, aber bislang habe noch niemand herausgefunden, was am Tag des Unfalls bei ihm los war. Der Unfall tue ihm sehr leid, sagte er in seinen Schlussworten. Das Gericht sah es hingegen als erwiesen an, dass der Autofahrer aus Unachtsamkeit auf die linke Fahrbahnseite gekommen war, wo er die Spaziergänger erfasste. Die Richterin meinte, dass es sehr gut sein könne, dass er sich nicht mehr an den Unfall erinnere. Das könne auch ein Selbstschutzmechanismus sein, um die Ereignisse zu verarbeiten. Ein medizinisches Problem sei jedoch nicht nachweisbar gewesen.