Trotz Mehrheit

Homburger Oberbürgermeister nicht abgewählt

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Das Abwahlverfahren gegen den suspendierten Homburger Oberbürgermeister Schneidewind ist gestern Abend gescheitert. Nach Angaben der Stadt waren drei Viertel der Wahlberechtigten für seine Abwahl, allerdings war die Wahlbeteiligung zu gering.

Rüdiger Schneidewind, ehemaliger Homburger Oberbürgermeister (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Oliver Dietze)
Der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) bleibt im Amt. Es haben nicht genug Menschen abgestimmt.

9366 Wählerinnen und Wähler stimmten für die Abwahl des derzeit suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD), teilte die Stadt im Saarpfalz-Kreis mit. In allen dreißig Wahllokalen und auch in den vermeintlichen SPD-Hochburgen gab es hierfür eine große Mehrheit.

Zu geringe Wahlbeteiligung

Am Ende reicht es jedoch nicht: Obwohl drei Viertel der Wählerinnen und Wähler dafür waren, dass Schneidwind seinen Job verliert, war die Wahlbeteiligung mit 38,75 Prozent zu gering. Für eine Abwahl hätten mindestens 30 Prozent der 32 355 Wahlberechtigten stimmen müssen. Am Ende fehlten rund 430 Stimmen.

Rücktritt zunächst ausgeschlossen

Nach der Bekanntgabe des Ergebnisses wirkte der 53-Jährige angefasst, schloss aber einen Rücktritt zunächst aus. Er wolle sich mit seinen SPD-Parteifreunden nun beraten. CDU und Grüne sprachen von einem durchaus klaren Votum und der moralischen Verpflichtung Schneidewinds nun das Amt niederzulegen. Schneidewind ging am Sonntagabend zudem in die Offensive. Nach eigenen Angaben hat er Strafanzeige gegen die erstattet, die ihm während des Wahlkampfs Korruption vorgeworfen hatten.

Detektiv-Affäre

Schneidewind übt wegen einer sogenannten Detektivaffäre seit März 2019 sein Amt nicht mehr aus. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der SPD-Politiker im Jahr 2015 Mitarbeiter des Baubetriebshofs überwachen lassen, um eine angebliche «Holz-Mafia» aufzudecken. Er beauftragte hierfür eine Detektei, ohne den Stadtrat zu informieren. Die Detektei hatte der Stadt rund 328 000 Euro in Rechnung gestellt, am Ende bezahlt hatte die Stadt rund 230 000 Euro. Schneidewind war aber nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis 25 000 Euro berechtigt.

Er war zuletzt im Januar 2021 vor dem Landgericht Saarbrücken wegen Haushaltsuntreue zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt worden. Dagegen legten er und die Staatsanwaltschaft Revision ein. Aktuell liegt das Urteil beim Bundesgerichtshof in Leipzig.

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SWR