
In Kaiserslautern ist eine entsprechende Allgemeinverfügung mittlerweile in Kraft getreten. Auch vergleichbare Ersatzversammlungen an anderen Wochentagen würden damit im gesamten Stadtgebiet untersagt, teilte die Verwaltung mit. Das Verbot sei notwendig, weil sonst zu viele Menschen in Kaiserslautern zusammenkämen und die Corona Schutzmaßnahmen so nicht eingehalten werden könnten.
Stadtverwaltung Kaiserslautern befürchtet absichtliche Missachtung der Abstandsregeln
Das hätten die Erfahrungen an diesem Montag gezeigt, als sich dem Protestzug gegen die Coronamaßnahmen rund 1.500 Teilnehmer angeschlossen hatten. Die Stadt befürchtet nach eigenen Angaben, dass bei weiteren Veranstaltungen dieser Art ganz bewusst gegen die Maskenpflicht und die Abstandsregeln verstoßen wird. In der Westpfalz ist Kaiserslautern die erste Kommune, die die Montagsspaziergänge verbietet. Mehrere andere in der Vorder- und Südpfalz haben das bereits getan.
Pirmasens hält Verbot der Corona-Spaziergänge für rechtswidrig
Stattdessen plant die Stadt Pirmasens vorerst nicht, die sogenannten Montagsspaziergänge zu verbieten. Sie weist darauf hin, dass eine Versammlung nur aufgelöst oder verboten werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist. Auch eine fehlende Anmeldung rechtfertige kein Verbot. Deshalb sei ein Verbot möglicherweise rechtswidrig.
Die Veranstaltungen in Pirmasens wurden nach Angaben der Verwaltung dauerhaft von Polizei und Behörde überwacht und verliefen komplett friedlich. Sollte sich die Situation jedoch verschärfen, hält auch die Pirmasenser Verwaltung eine Auflösung der sogenannten Spaziergänge für möglich.
Maskenpflicht für Versammlungen im Donnersbergkreis
Mittlerweile müssen Menschen, die sich in der Öffentlichkeit versammeln, im Donnersbergkreis entweder eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen. Das gilt nach Angaben der Verwaltung zunächst bis zum 10. Januar.
Anordnung richtet sich an Kritiker der Impf- und Hygienemaßnahmen
Diese Verfügung betrifft, so die Verwaltung des Donnersbergkreises, Versammlungen, Ansammlungen und Aufzüge jeglicher Art, die auf die gemeinschaftliche Kritik an den Corona-Bekämpfungsmaßnahmen abzielen und gemeinschaftlichen Widerstand zum Ausdruck bringen sollen. Außerdem fordert Landrat Guth (parteilos), dass die Montagsspaziergänge künftig bei den Behörden angemeldet werden sollten. Andernfalls könnten sich die Verantwortlichen gegebenenfalls strafbar machen und die Behörden könnten die Versammlung auflösen.