Grau statt Grün - das haben sich viele Hauseigentümer und -eigentümerinnen in den vergangenen Jahren so gedacht. In ihren Vorgärten liegt Stein an Stein. Doch dem wollen nun auch immer mehr Kommunen im Westen der Pfalz entgegenwirken. In Kaiserslautern sind Schottergärten bei allen privaten und öffentlichen Bauvorhaben seit dem 20. Mai verboten. Das hatte der Stadtrat beschlossen. Auch begrünte Dächer oder Fassaden müssen eine naturnahe Bepflanzung haben.
Landkreis Kaiserslautern hat kein Schottergarten-Verbot
Im Landkreis Kaiserslautern ist nach Angaben einer Sprecherin lediglich die Verbandsgemeinde Landstuhl mit einem entsprechenden Verbots-Entwurf an die Kreisverwaltung herangetreten. Die Verwaltung setzt nach eigenen Angaben in allen Gemeinden des Landkreises statt auf ein Verbot auf Beratung, um die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren. Das will sie zum Beispiel mithilfe eines Flyers tun, in dem naturnahe, pflegeleichte Gärten vorgestellt werden.
"Wir wollen die Bevölkerung eher durch Beratung für einen naturnahen und pflegeleichten Garten sensibilisieren."
Pirmasens gestattet "Steinwüsten" nur in Ausnahmen
Genau wie die Stadt Kaiserslautern will auch Pirmasens "Steinwüsten" künftig vermeiden. Deshalb wurden die Bebauungspläne bereits im vergangenen Jahr um eine entsprechende Passage ergänzt: "Flächige Bodenabdeckungen aus mineralischem Material (Kies, Schotter, Lava oder dergleichen) sind grundsätzlich nicht zulässig." In Ausnahmefällen, wenn mindestens 75 Prozent der Fläche mit insektenfreundlichen Pflanzen begrünt ist, lässt die Stadt Pirmasens zu, dass der Rest der Fläche mit Schotter gestaltet wird. Die Nutzung von wasserundurchlässiger Folie ist nicht erlaubt.
Pirmasens setzt bei Gartengestaltung auf Information
Mit der Baugenehmigung flattert auch eine Broschüre ins Haus, die über Nachteile von Schottergärten informiert und Tipps gibt, wie Blühgärten angelegt werden. Ein positives Beispiel für naturnahe Bepflanzung im öffentlichen Raum sei das Garten- und Friedhofsamt. Bei Bedarf steht es Bürgerinnen und Bürgern beratend zur Seite, wenn sie eine Blühfläche anlegen wollen.
Zweibrücken schreibt Bauherren vor, wie ihre Vorgärten zu begrünen sind
Die Stadt Zweibrücken hat 2021 einen Grundsatzbeschluss gefasst, der vorschreibt, Haus- und Vorgärten landschaftsgärtnerisch zu begrünen. Schottergärten sind demnach auch in Zweibrücken für künftige Bauvorhaben nicht mehr zulässig. Das gilt laut Stadt auch für das geplante Baugebiet Kirchberg in Ixheim.

Schottergärten heizen das Klima in den Städten auf
Schotterbeete sind in vielerlei Hinsicht schlecht. Hier wächst keine Pflanze, die Kohlenstoff speichern oder Nahrung für Insekten sein könnte. Außerdem gehen wertvolle Vorteile von Grünflächen verloren. Diese haben tatsächlich einen kühlenden Effekt auf dicht besiedelte Gebiete. Sie halten Wasser zurück und tragen so zur Grundwasserneubildung bei. Das sorgt auch für eine bessere Luftqualität.