Als Andreas S. im Gerichtssaal vom frühen Tod seines Vaters berichtet, stockt ihm die Stimme. Dieser hatte ihn nämlich zum Jagen gebracht. Bereits mit sechs oder sieben Jahren habe er ihn auf leere Zigarettenpackungen schießen lassen. Ein Bekannter nimmt ihn nach eigenen Angaben im Alter von zehn Jahren mit zur Jagd und lässt ihn Wildschweine erlegen. Mit 16 macht S. seinen Jagdschein.
Jagdunfall von Andreas S. ist Thema vor Landgericht Kaiserslautern
Der 39-Jährige berichtet auch, was sich nach dem Jagdunfall, bei dem S. am 3. Oktober 2005 einen Mann angeschossen hat, aus seiner Sicht abgespielt hat. Das Opfer war der Mann, mit dem er seit Kindestagen an zusammen auf der Jagd war. S. habe selbst den Krankenwagen gerufen und den Freund in die Klinik begleitet. Dieser soll gesagt haben: „Andreas, hör‘ jetzt auf zu kreischen. Das war ein Unfall und egal, was passiert, wir bleiben Freunde.“ Aufgrund des Vorfalls habe S. 2008 den Jagdschein abgeben müssen.
Außerdem ist sein beruflicher Werdegang Thema: Wie er 2016 seiner Mutter eine Bäckerei abgekauft und sie erweitert hat. Und wie er nach vier Jahren Insolvenz anmelden musste. Im Anschluss verkaufte S. den Betrieb an seinen Produktionsleiter, um sich mit einem Wildhandel selbstständig zu machen.
S. nennt sich selbst in seiner Aussage einen Alkoholiker, der schon mit 13 Jahren angefangen habe zu trinken. Von 2006 bis 2019 habe er damit aufgehört - dann habe er Suizidgedanken gehabt und einmal wieder Alkohol getrunken.
Aussagen von Kriminalbeamten zu tödlichen Schüssen von Kusel
Zuvor hatten Polizeiangehörige über die Spuren am Tatort ausgesagt. Eine Kriminaltechnikerin des Polizeipräsidiums Westpfalz zeigte zum Beispiel anhand von Fotos, welche Schäden die Schüsse an der Kleidung der beiden getöteten Polizisten hinterlassen haben.
Mehrere Beamte des Bundeskriminalamtes berichteten unter anderem über ihre Untersuchungen des Fahrzeugs von Andreas S. Der Transporter sei erstaunlich wenig verschmutzt gewesen. Man habe außer einem kleinen Glassplitter keine Krümel gefunden.
Mitangeklagter hatte Cannabis und Amphetamin im Blut
Nach der Mittagspause wurde zunächst der Arzt befragt, der die beiden Angeklagten untersucht hat, nachdem sie verhaftet wurden. Andreas S. sei dabei sehr ruhig gewesen, während der Mitangeklagte eher unruhig gewirkt habe. Bei ihm seien zudem Amphetamin und Cannabis im Blut nachgewiesen worden. Er habe jedoch keine Ausfallerscheinungen gezeigt. Beide Angeklagte hätten nicht unter Alkoholeinfluss gestanden.
Zwei Gerichtsmediziner berichteten danach unter anderem von der Obduktion der beiden getötete Polizisten. Die Todesursache bei dem Polizisten sei der Kopfschuss gewesen. Allerdings sei bei einem Treffer durch Oberarm und Brust bereits die Hauptschlagader in der Nähe des Herzens sowie die Lunge getroffen worden. Auch dieser Schuss hätte nach Ansicht der Mediziner nach wenigen Minuten dazu geführt, dass der Polizist das Bewusstsein verliert.
Prozess um getötete Polizisten bei Kusel Zeugin: Florian V. hat Hauptangeklagten schwer belastet
Vor dem Landgericht Kaiserslautern hat unter anderen eine Polizeibeamtin ausgesagt. Sie war bei der zweiten Vernehmung des mutmaßlichen Komplizen von Andreas S. dabei. Florian V. habe darin den Hauptangeklagten schwer belastet.
Andreas S. wegen Mordes vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten Andreas S. vor, Ende Januar auf einer Kreisstraße im Kreis Kusel zwei Polizisten erschossen zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen. Dem Mitangeklagten Florian V. wirft die Staatsanwaltschaft Wilderei vor. Außerdem soll er geholfen haben, Spuren zu verwischen. Auf die Polizisten geschossen hat er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nicht.