Der Hauptangeklagte Andreas S. soll Schulden bei 107 Gläubigern gehabt haben. Insgesamt sollen sich die Verbindlichkeiten auf 2,4 Millionen Euro belaufen. Der Sachverständige zitierte aus Chatverläufen, in denen Andreas S. Händlern erlegtes Wild anbot: "Wie immer mit Kopfschuss", hieß es da.
Hauptangeklagter im Kusel-Prozess berichtet von Anfeindungen
Andreas S. berichtete vor Gericht erneut von angeblichen Anfeindungen im Gefängnis. Er habe zu einem Gefängnisinsassen gesagt: "Der letzte, der mich herausgefordert hat, hat das nicht überlebt." Nach dieser Aussage schaute der Angeklagte zu den anwesenden Journalistinnen und Journalisten und sagte: "Schöne Grüße an die Presse." Der Richter erwähnte, dass S. auch verlegt werden könne. Da er aber deutschlandweit bekannt sei, sei die Wahrscheinlichkeit groß, auch in anderen Gefängnissen angefeindet zu werden. "Das Problem ist: Sie kennt ganz Deutschland", sagte der Richter.
Landgericht Kaiserslautern: Angeklagter diskutiert mit Staatsanwalt
Als Andreas S. meinte, die Abschrift eines Funkspruchs sei fehlerhaft, reagierte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen ungehalten: "Unverschämtheit, wie Sie mich hier anquatschen, Sie sind Angeklagter in einem Mordprozess."
Nebenangeklagter soll Angst gehabt haben
Am Vormittag war eine Polizistin als Zeugin geladen, die ausführlich von einer Tatortbegehung mit Florian V., dem möglichen Komplizen des Hautangeklagten, berichtet hatte. Diese fand 18 Tage nach der Tat statt. Der Nebenangeklagte habe dabei angegeben, er habe in der Tatnacht befürchtet, von seinem Bekannten getötet zu werden, sagte die Polizistin als Zeugin aus. Andreas S. habe Florian V. in der Tatnacht mehrfach aufgefordert, am Tatort nach verlorenen Dokumenten zu suchen. "Mach, sonst leg ich dich nebendran", soll er demnach zum Nebenangeklagten gesagt haben.
Tödliche Schüsse bei Kusel - Nebenangeklagter schweigt weiterhin
Ähnliches hatten auch bereits andere Vernehmungsbeamte geschildert. Florian V. selbst schweigt im Prozess weiterhin zu den Vorwürfen. Er hatte aber davor ausgesagt und dabei seinen damaligen Komplizen für den Tod der Polizisten verantwortlich gemacht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten vor, eine Polizeianwärterin und einen Polizeikommissar mit Gewehrschüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Dem Nebenangeklagten wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Die Tat Ende Januar hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt.