Das Amtsgericht Pirmasens hatte den Mann Ende Mai zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hatte daraufhin Berufung gegen das Urteil eingelegt. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilt, wurde die Berufung inzwischen zurückgezogen. Zu den Gründen machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Da auch der Angeklagte und die Vertreter der Nebenklage keine Rechtsmittel eingelegt hätten, sei das Urteil gegen den Vermieter rechtskräftig.
Zwei Kinder sterben bei Brand im Winzler Viertel in Pirmasens
Bei dem Brand waren im November 2020 zwei Kinder der sechsköpfigen Familie ums Leben gekommen, die in dem Haus gewohnt hat. Brandursache war laut Ermittlern, dass sich die Stromkontakte im Treppenhaus überhitzt hatten, weil dort dauerhaft das Licht brannte. Ein Defekt, auf den die Familie den Mann wohl mehrfach hingewiesen hatte. Außerdem waren die Rauchmelder in dem Haus nicht ordnungsgemäß installiert.
Vermieter wegen fahrlässiger Tötung und Brandstiftung verurteilt
Das Amtsgericht verurteilte den Vermieter daher wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Tötung. Die Mutter der beiden verstorbenen Kinder zeigte sich nach dem Prozess enttäuscht von dem Urteil. Das Gefühl, geliebte Menschen nicht mehr sehen zu können, hätte der Angeklagte ihrer Meinung nach erst dann wirklich nachempfinden können, wenn er tatsächlich ins Gefängnis gemusst hätte.