Gründe für die Ablehnung der Berufungen gab das Landesarbeitsgericht nicht. Mit ihren Entscheidungen folgten die Richter in Mainz den Urteilen des Arbeitsgerichtes Pirmasens. Am 7. Februar soll es in Sachen Peter Kaiser vor dem Landesarbeitsgericht einen zweiten Verhandlungstag geben.
30 ehemalige Mitarbeiter von Peter Kaiser hatten beim Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt, um weiter gegen ihre Kündigungen vorzugehen. Das Arbeitsgericht Pirmasens hatte zuvor entschieden, dass die Kündigungen des Schuhherstellers rechtens waren. Die neu gegründete Peter-Kaiser-Gesellschaft habe die etwa 170 Beschäftigten nicht übernehmen müssen, weil es sich nach Auffassung des Gerichts dabei um ein neues Unternehmen handelt.
Peter Kaiser in Pirmasens nach Insolvenz für immer geschlossen
1838 hatte Peter Kaiser in einer kleinen Schuhwerkstatt in Pirmasens mit der Fertigung von Hausschuhen begonnen. 2021 hatte die Firma, die als eine der ältesten Schuhfabriken Europas gilt, zunächst Insolvenz angemeldet und anschließend die Produktion eingestellt.