Das Amtsgericht Pirmasens hat das Verfahren gegen den Mann jetzt eröffnet. Ihm werden fahrlässige Tötung in zwei Fällen sowie fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen. Bei dem Brand in dem Haus in der Winzler Straße im November 2020 kamen zwei der sechs Kinder der Familie ums Leben, die in dem Haus gewohnt hat.
Vermieter hatte Defekt im Haus nicht reparieren lassen
Der Brand war nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf einen Defekt in der Elektrik des Zählerschranks im Flur des Erdgeschosses zurückzuführen. Die Ermittler gehen davon, dass der Defekt dadurch ausgelöst wurde, dass das Licht im Flur dauerhaft brannte und in der Folge die Stromkontakte im Treppenhaus überhitzten. Die Familie hatte ihre Vermieter zuvor bereits mehrfach auf den Defekt hingewiesen. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, unternahm der Mann jedoch nichts.

Mädchen starben bei dem Brand in Pirmasens an Rauchgasvergiftung
Als das Feuer ausbrach, befanden sich drei der Kinder im Obergeschoss des Hauses, die drei anderen Kinder im Erdgeschoss. Die Bewohner im Erdgeschoss konnten sich rechtzeitig ins Freie retten. Eines der Kinder im ersten Stock entkam den Flammen durch einen Sprung aus dem Fenster. Die beiden Mädchen starben infolge einer Rauchgasvergiftung.
Rauchmelder in dem Haus hätten den Tod verhindern können
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vermieter vor, auch die Funktion der Rauchmelder im Gebäude seit dem Einzug der Familie im Sommer 2020 nicht überprüft zu haben. Der Brand sei wegen der nicht ordnungsgemäß installierten Rauchmelder zu spät entdeckt worden. Wegen der Flammen und des Rauchs habe es keine Möglichkeit mehr gegeben, die beiden Kinder zu retten.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Brandstiftung
"Eine Reparatur der dauerhaft brennenden Flurbeleuchtung wie auch die ordnungsgemäße Installation von Rauchwarnmeldern im Treppenhaus, Flur und Obergeschoss hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod der beiden Kinder verhindert", so das Amtsgericht Pirmasens in einer Pressemitteilung.
Urteil soll Ende März gesprochen werden
Fahrlässige Tötung und fahrlässige Brandstiftung können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Der erste Prozesstag ist für den 17. März angesetzt. Ein Urteil wird bereits eine Woche später erwartet.