Schon seit geraumer Zeit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in den Städten Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens, sowie den Kreisen Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz und dem Donnersbergkreis über dem Schwellenwert 100. Nun ist hinzu gekommen, dass in Rheinland-Pfalz der sogenannte Belastungswert bei den Intensivbetten überschritten wurde. Damit greift automatisch die Corona-Warnstufe 2.
Kontaktdaten-Erfassung bei "körpernahen" Dienstleistungen
In Handel und Gewerbe gelten weiterhin das Abstandsgebot und die Maskenpflicht. Bei den sogenannten körpernahen Dienstleistungen, also zum Beispiel in Nagel- oder Kosmetikstudios, müssen die Kontaktdaten erfasst werden. Außerdem müssen Nicht-Geimpfte einen negativen Corona-Test vorweisen. Mitarbeitende müssen keine Maske tragen, wenn sie geimpft oder genesen sind oder einen tagesaktuellen Test vorlegen können.
Maskenpflicht in der Gastronomie
In der Gastronomie gilt die Maskenpflicht für Mitarbeitende - außer, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Gäste müssen die Maske bis zum Platz tragen. Sind höchstens zehn nicht geimpfte Personen in einem Restaurant oder einer Gaststätte anwesend, entfällt das Abstandsgebot.
In Hotels, Ferienwohnungen oder den Jugendherbergen müssen die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden. Wer länger bleibt und nicht geimpft oder genesen ist, muss alle 72 Stunden einen neuen Test vorlegen.
Sport für Ungeimpfte nur mit Test
Sport ist in den Innenbereichen zulässig, wenn höchstens zehn nicht-geimpfte Personen anwesend sind. Diese müssen aber einen negativen Test vorlegen. Diese Regel gilt nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Besteht eine Sportgruppe ausschließlich aus Jugendlichen bis zu einem Alter von 17 Jahren, können bis zu 25 Nicht-Geimpfte teilnehmen.
Schwimmbäder, Thermen und Saunen dürfen nur 50 Prozent der Besucherkapazität auslasten. Außerdem muss ein Hygienekonzept vorliegen. Die Kontakte der Besucher müssen erfasst werden - Nicht-Geimpfte brauchen einen negativen Corona-Test.
Einschränkungen für Nicht-Geimpfte bei Kulturveranstaltungen
Die Kultureinrichtungen in der Westpfalz bleiben geöffnet. Auch Proben sind möglich, allerdings nur, wenn höchstens zehn nicht-geimpfte Personen teilnehmen. Sind nur Jugendliche in einer Gruppe, können 25 Nicht-Geimpfte teilnehmen. In Museen und Ausstellungen müssen die Kontaktdaten erfasst werden - es gilt die Maskenpflicht.
An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen außer Geimpften und Genesenen maximal 100 Nicht-Geimpfte teilnehmen - mit einem negativen Corona-Test. Der Veranstalter kann entscheiden, ob Maskenpflicht oder Abstandsgebot gelten. Auch bei Veranstaltungen im Freien müssen Nicht-Geimpfte einen negativen Test vorlegen, wenn sie teilnehmen wollen.
Die Weinachtsmärkte müssen nicht eingezäunt werden. Es gilt weiterhin das Abstandsgebot.
Zwei Tests pro Woche an Schulen in der Westpfalz
An den Schulen in der Westpfalz werden alle nicht-geimpften Schüler seit Montag wieder zweimal pro Woche getestet. An weiterführenden Schulen gilt im Unterricht die Maskenpflicht.
Diese Regeln sollen vorerst lediglich bis Dienstag gelten und werden dann überarbeitet. Am Mittwoch wird das Warnstufensystem neu geregelt, außerdem gelten dann strengere Bestimmungen zum Beispiel im Öffentlichen Personen-Nahverkehr.