Das Oberlandesgericht in Zweibrücken hat am Donnerstagvormittag seine Entscheidung zur Klage eines Kaufmannes aus Grünstadt bekanntgegeben. Der Besitzer mehrerer Bekleidungsgeschäfte wollte erreichen, dass das Outlet in Zweibrücken nicht mehr an Sonntagen in den Ferien öffnen darf.
Der Mann hatte aber nicht gegen den Betreiber des Outlets oder das Land geklagt. Stattdessen richtete sich die Klage des Geschäftsmannes an eine einzige Filiale im Outlet - ein Bekleidungsgeschäft. Dadurch hatte er sich größere Chancen auf Erfolg erhofft. Der Kläger sieht in der Sonntagsöffnung in den Ferien einen Wettbewerbsnachteil für seine Filialen.
So entschied des Oberlandesgerichts Zweibrücken
Jetzt hat das OLG aber die Klage abgewiesen, teilte Gerichtssprecher Timo Schöpfer dem SWR mit. Die Begründung: Das Land hatte 2007 eine Verordnung herausgegeben, wonach die Ladenöffnung an Sonntagen in den Ferien erlaubt ist. Da sich die Filiale, die der Geschäftsmann verklagt hatte, aber an diese Verordnung gehalten habe, so Timo Schöpfer, habe das Gericht die Klage abgewiesen.
Es dürfe keine negativen Folgen für jemanden geben, wenn er sich an das Gesetz hält. Gegen diese Entscheidung kann der Kläger aber noch in Revision gehen.
Vor Oberlandesgericht Klage gegen Sonntags-Öffnung des Designer Outlets Zweibrücken
Das Oberlandesgericht Zweibrücken verhandelt heute (30.6.) eine Klage gegen die Öffnungszeiten des Designer Outlets. Dabei geht es um die Sonntage in den Ferien.
Kläger will in die nächste Instanz gehen
Der Geschäftsmann aus Grünstadt hatte schon vor Beginn der Verhandlung am OLG angekündigt, sollte die Klage abgewiesen werden, wolle er eine Instanz höher gehen. Das wäre nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Mann war mit seiner Klage bereits vor dem Landgericht Zweibrücken gescheitert.
Outlet Zweibrücken erhitzt die Gemüter in der Region
Ein anderes Thema in Sachen Outlet Zweibrücken sorgt zurzeit ebenfalls für hitzige Diskussionen. Dabei geht es um die geplante Erweiterung um 9.000 Quadratmeter. Viele Kommunen in der Region lehnen das ab, weil sie befürchten, dass ihre Innenstädte dadurch weiter geschwächt würden. Eine Entscheidung soll noch in diesem Jahr fallen.