Fashion Outlet Zweibrücken. (Foto: IMAGO / BeckerBredel)

Oberlandesgericht weist Klage ab

Outlet in Zweibrücken darf am Sonntag in den Ferien öffnen

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Jan Jaworski
Bild von Jan Jaworski, Redakteur im SWR Studio Kaiserslautern (Foto: SWR)

Darf das Outlet in Zweibrücken an Sonntagen in den Ferien öffnen? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Zweibrücken beschäftigt. Ein Geschäftsmann aus Grünstadt hatte geklagt. Ohne Erfolg.

Das Oberlandesgericht in Zweibrücken hat am Donnerstagvormittag seine Entscheidung zur Klage eines Kaufmannes aus Grünstadt bekanntgegeben. Der Besitzer mehrerer Bekleidungsgeschäfte wollte erreichen, dass das Outlet in Zweibrücken nicht mehr an Sonntagen in den Ferien öffnen darf.

Der Mann hatte aber nicht gegen den Betreiber des Outlets oder das Land geklagt. Stattdessen richtete sich die Klage des Geschäftsmannes an eine einzige Filiale im Outlet - ein Bekleidungsgeschäft. Dadurch hatte er sich größere Chancen auf Erfolg erhofft. Der Kläger sieht in der Sonntagsöffnung in den Ferien einen Wettbewerbsnachteil für seine Filialen.

So entschied des Oberlandesgerichts Zweibrücken

Jetzt hat das OLG aber die Klage abgewiesen, teilte Gerichtssprecher Timo Schöpfer dem SWR mit. Die Begründung: Das Land hatte 2007 eine Verordnung herausgegeben, wonach die Ladenöffnung an Sonntagen in den Ferien erlaubt ist. Da sich die Filiale, die der Geschäftsmann verklagt hatte, aber an diese Verordnung gehalten habe, so Timo Schöpfer, habe das Gericht die Klage abgewiesen.

Es dürfe keine negativen Folgen für jemanden geben, wenn er sich an das Gesetz hält. Gegen diese Entscheidung kann der Kläger aber noch in Revision gehen.

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Der Geschäftsmann aus Grünstadt hatte schon vor Beginn der Verhandlung am OLG angekündigt, sollte die Klage abgewiesen werden, wolle er eine Instanz höher gehen. Das wäre nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Mann war mit seiner Klage bereits vor dem Landgericht Zweibrücken gescheitert.

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