Das rheinland-pfälzische Justizministerium lehnt es weiter ab, Auskünfte zu möglichen Erkenntnissen über die Rolle des Militärstützpunktes Ramstein bei völkerrechtswidrigen Kampfdrohnen-Einsätzen zu erteilen. Am Donnerstag verhandelte das Mainzer Verwaltungsgericht eine Klage des Friedensaktivisten Hermann Theisen, der im Zusammenhang mit Drohnenmorden zuvor bereits erfolglos Strafanzeigen gestellt hatte. Eine Auskunftsanfrage nach dem rheinland-pfälzischen Landestransparenzgesetz hatte das Justizministerium abschlägig beschieden.
In der mündlichen Verhandlung in Mainz hatte Theisen zuvor sein Unverständnis darüber geäußert, dass die rheinland-pfälzischen Behörden kaum Interesse an der Bedeutung von Ramstein für den US-Drohnenkrieg zeigten. Das Justizministerium argumentierte unter anderem, die eingeforderten Informationen könnten nicht bereitgestellt werden, weil sie sich auf ein Ermittlungsverfahren bezogen hätten, das zum Zeitpunkt der Anfrage allerdings bereits eingestellt war. Außerdem könnten im Landestransparenzgesetz aufgeführte Ausschlussgründe wie der Schutz von Staatsgeheimnissen einer Beantwortung entgegenstehen. Eine Entscheidung fällte das Gericht am Donnerstag noch nicht. Gegner der amerikanischen Drohneneinsätze kritisieren seit Jahren, dass der amerikanische Luftwaffenstützpunkt für die Steuerung von Kampfdrohnen in verschiedenen Konfliktregionen der Welt eine Schlüsselrolle spielt.