Das Amtsgericht Pirmasens hat das Verfahren gegen den Landwirt aus Nünschweiler in der Südwestpfalz wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingestellt. Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilt, haben die Richter bei dem Angeklagten eine zu geringe Schuld festgestellt. Daher habe der Mann eine Geldauflage von 300 Euro erhalten, die er innerhalb von drei Monaten an das Tierheim in Pirmasens zahlen müsse.
Rehkitz beim Mähen alle Beine abgetrennt
Nach Angaben des Amtsgerichts Pirmasens soll der Landwirt aus Nünschweiler beim Mähen einer Wiese einem Rehkitz alle Beine abgetrennt haben. Der Mann habe vorher nicht überprüft, ob sich Kitze auf der Wiese befinden. Das schwer verletzte Tier habe er in der Wiese liegen lassen. Der Jagdpächter habe das Kitz danach gefunden und es töten müssen.
Landwirt wurde wegen des gleichen Vergehens 2020 verurteilt
Erst im vergangenen Jahr hatte der Landwirt beim Mähen einer Wiese zwei Rehkitze so schwer verwundet, dass sie verendeten. Damals war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden.